Fördermittel
Land unterstützt Kehl, Achern und Sasbach beim Straßenbau

Ortenau (st) Für den Landtagswahlkreis Kehl, den die beiden Abgeordneten Bernd Mettenleiter (Grüne) und Willi Stächele (CDU) vertreten, hat das Verkehrsministerium in Stuttgart Fördermittel für verschiedene Straßenbauprojekte von über 658.000 Euro am Mittwoch, 29. April, bekannt gegeben, heißt es in einer Pressemitteilung.

Kehl, Achern und Sasbach profitieren von Fördermitteln des Landes für den Straßenbau. In Kehl unterstützt das Land mit insgesamt den Neubau und die Sanierung von Brücken über den Mühlbach in Goldscheuer und in Auenheim mit über 213.552 Euro. In Achern fließen 364.000 Euro in die Sicherung des Bahnübergangs „Am Acherrain“. Darüber hinaus werden dort drei weitere Bahnübergänge an Feldwegen aufgelöst und die Hupsignale entfallen dann dort. Mit etwa 81.000 Euro fördert das Land die Erneuerung des Brücke über das Aubächle Obersasbach.

"Verkehrspolitik aus einem Guss"

„Das Land kommt seiner Verantwortung für eine Verkehrspolitik aus einem Guss nach. Wir unterstützen die Kommunen gezielt beim Erhalt ihrer kommunalen Straßeninfrastruktur“, erklärt Bernd Mettenleiter, der Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Kehl und verweist auf die diesjährigen Förderschwerpunkte zu Brückensanierungen. Sein Abgeordnetenkollege und ehemaliger Minister Willi Stächele ergänzt: „Die Verkehrssicherheit unserer Bürger hat weiterhin oberste Priorität. Deshalb ist es zu begrüßen, dass gerade Brücken ertüchtigt, Bahnübergänge gesichert und notwendige Umfahrungen bereitgestellt werden.“

Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich pauschal vom Land für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für zahlreiche Maßnahmen Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). In diesem Jahr unterstützt das Land insgesamt 60 neue Projekte mit einem Fördervolumen von rund 52 Millionen Euro für das Programm „Kommunaler Straßenbau“ von 2026 bis 2029. Dadurch werden Investitionen von insgesamt rund 100 Millionen Euro ausgelöst.

Die Förderung erfolgt über das LGVFG und die zugehörige Verwaltungsvorschrift. Mit den Förderungen im Rahmen des LGVFG unterstützt das Land Baden-Württemberg Landkreise, Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen beim Um- und Ausbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Regelfördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale. Bei besonders klimafreundlichen Maßnahmen kann ein Klimabonus gewährt werden und der Fördersatz bis zu 75 Prozent betragen.

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