So funktioniert es
Rettungsgasse bilden und Leben retten

Urs Kramer | Foto: LRA

Ortenau (st). Es kommt immer wieder vor, dass Autofahrer keine oder eine zu schmale Rettungsgasse bilden und die Einsatzkräfte nicht passieren können, heißt es in einer Presseinformation des Landratsamts.

„Im Ernstfall können wenige Minuten über Leben und Tod entscheiden“, erläutert Urs Kramer, Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz im Landratsamt Ortenaukreis. „Fehlende Rettungsgassen führen leider immer wieder dazu, dass die Einsatzkräfte verspätet an einem Unfallort ankommen“, so der Amtsleiter weiter. Grundsätzlich muss immer wenn der Verkehr stockt eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Diese sollte bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird.

Das Bilden der Rettungsgasse ist in Paragraph 11 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit wenigstens zwei Fahrtstreifen in einer Richtung, muss eine Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge in der Mitte der Fahrbahnen gebildet werden. Wichtig ist dabei, dass zu den Einsatzfahrzeugen auch Abschleppfahrzeuge zählen.

So verhalten Sie sich richtig:

  • Rettungsgasse bereits bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr bilden. Steht der Verkehr, ist es manchmal nicht mehr möglich, zu rangieren.
  • Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden! Nicht nur bei einem Unfall.
  • Die Rettungsgasse wird bei einer zweispurigen Autobahn in der Mitte gebildet, d.h. die Fahrzeuge links fahren an den äußeren linken Rand und die Fahrzeuge rechts an den Rand des rechten Fahrstreifens.
  • Bei einer drei- oder sogar vierspurigen Autobahn wird die Rettungsgasse immer zwischen der linken und den mittleren Fahrbahnen gebildet.
  • Der Seitenstreifen darf für die Bildung einer ausreichend großen Rettungsgasse mit benutzt werden. Denken Sie immer daran, dass auch sehr große Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse durchfahren müssen.
  • Bei Bildung der Rettungsgasse unbedingt darauf achten, dass das Fahrzeug gerade steht und die Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht behindert wird.
  • Halten Sie mindestens eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann, um noch rangieren zu können.
  • Schalten Sie den Verkehrsfunk und das Navigationsgerät ein und beachten Sie die Durchsagen!
  • LKW sollten nur die rechte Spur befahren und nicht überholen.
  • Auch an einer roten Ampel sollte zudem in den Kreuzungsbereich ausgewichen werden, auch wenn dabei die Haltelinie überfahren werden muss. Mögliche Rotlichtverstöße werden bei solchen Situationen nach einer Prüfung durch die Bußgeldstelle nicht geahndet.
  • Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt. Die Durchfahrt durch die Rettungsgasse durch „Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten" ist verboten.

Wichtig: Wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen! Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen – auch nach einiger Zeit noch. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt!

Einmaleins für Verkehrsteilnehmer

„Eine Rettungsgasse zu bilden ist einfach, es gehört zum Einmaleins für Verkehrsteilnehmer“, betont Urs Kramer. Das heißt: Auf der Autobahn oder einer zweispurigen Außerortsstraße müssen alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur nach links, auf allen übrigen Spuren nach rechts fahren. Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht erst wenn Einsatzkräfte hörbar näherkommen empfohlen, sondern bereits ab Schrittgeschwindigkeit im Stau.Der Amtsleiter appelliert an alle Autofahrer die eigenen Interessen hintenanzustellen und betont: „Es geht darum Rücksicht zu nehmen und die richtigen Prioritäten zu setzen.“

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