Covid-19-Infektionen
Virus breitet sich aus und sorgt für Einschränkungen

Feiern unterliegen vielerorts weiteren Auflagen.  | Foto: ag
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Ortenau (ag). Das Telefon steht derzeit im Hotel "Ritter" in Durbach nicht still. Ein Gast hat in einer Boulevardzeitung gelesen, dass die Zahl der Covid-19-Infizierten im Ortenaukreis gestiegen ist und will vor der Anreise Genaueres erfahren. Die Buchung einer Reisegruppe aus München muss storniert werden, weil die Teilnehmer in einem Risikogebiet leben. Mit einem Brautpaar muss abgeklärt werden, ob die geplante Feier gegebenenfalls von 90 auf 50 Personen reduziert werden kann oder dann doch ganz abgesagt wird. Am Freitag hat die Gemeinde Durbach die Personenzahl für Familienfeiern noch nicht gedeckelt, wie das bereits in anderen Kommunen im Ortenaukreis geschehen ist. Das könnte sich bald ändern.

Gesundheit geht vor

"Die Gastronomen sagen ganz klar: Die Gesundheit geht vor. Wir kritisieren nicht die Maßnahmen an sich", betont Dominic Müller, Vorsitzender der Dehoga-Kreisstelle Offenburg sowie Geschäftsführer der Hotel "Ritter" Durbach Verwaltungs GmbH. Die Deckelung der Personenzahl für private Familienfeiern in vielen Kommunen sowie das Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten stellt Gastronomie und Hotellerie allerdings vor zusätzliche Probleme. Die Verunsicherung und auch Existenzangst ist groß. "Wir haben definitiv einen wesentlich höheren Aufwand und gleichzeitig Umsatzeinbrüche", so Müller.

Allgemeinverfügungen

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Ortenaukreis hat den Städten und Gemeinden am Donnerstag empfohlen, "ab sofort und bis auf Weiteres durch Allgemeinverfügungen die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern" zu beschränken. Der Grund für die Empfehlung: Mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von 35,92 ist am Donnerstag im Ortenaukreis der erste Warnwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten worden. Deshalb sollten laut dem Landratsamt private Feiern, wie Hochzeiten und Geburtstagsfeiern, in öffentlichen Räumen, wie Restaurants und dafür gewerbsmäßig vermietete Örtlichkeiten, auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt werden. In privaten Räumen soll die Beschränkung bei maximal 25 Teilnehmern liegen. Inzwischen sind zahlreiche Städte und Gemeinden im Ortenaukreis der Empfehlung gefolgt, darunter Lahr, Kehl, die Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Haslach und Umland sowie andere mehr. Am Freitag lag der Wert bei 41,25.

Obergrenze für private Feiern

„Wir stehen im engen Austausch mit unseren Städten und Gemeinden und haben das Infektionsgeschehen genau im Blick. Zuletzt ging es ganz wesentlich auf größere private Feiern zurück. Da diese im ganzen Kreis stattfinden, ist das Risiko für weitere Infektionsausbrüche hoch, deshalb empfehlen wir eine Obergrenze für private Feiern“, erklärt Landrat Frank Scherer. „Wir müssen die weitere Ausbreitung des Virus unbedingt verhindern, damit unser öffentliches Leben weiter aufrechterhalten bleibt. Unsere Empfehlung ermöglicht den Kommunen eine jeweils differenzierte Vorgehensweise unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit“, so der Landrat.

"Gastronomen nicht die Dorfpolizei"

Dominic Müller sieht die Notwendigkeit, auf die gestiegenen Infektionszahlen zu reagieren. Dass aber laut Landesverordnung Hoteliers überprüfen sollen, ob ein Übernachtungsgast aus einem Risikogebiet kommt, geht dem Dehoga-Vorsitzenden zu weit. "Wir sind nicht die Dorfpolizei", so Müller. Die Angst ist groß, in Haftung genommen zu werden, zumal es viele Unklarheiten gibt. "Wir können hierbei nicht die Verantwortung übernehmen. Diese muss beim Gast liegen", fordert Müller.

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