Hohe Strafe bei Verstoß
Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Der Kapuzinerbach oberhalb von Mahlberg ist angesichts der geringen Regenfälle bereits trockengefallen. Auch die Pegelstände anderer Fließgewässer im Ortenaukreis sind teils stark gesunken. | Foto: Landratsamt Ortenaukreis
  • Der Kapuzinerbach oberhalb von Mahlberg ist angesichts der geringen Regenfälle bereits trockengefallen. Auch die Pegelstände anderer Fließgewässer im Ortenaukreis sind teils stark gesunken.
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Ortenau (st) An Bächen und Flüssen darf derzeit kein Wasser entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Darauf weist die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis hin. Bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser dürfen auch die Inhaber von Wasserrechten ihr Wasserrecht nur im erlaubten Umfang ausüben. Auch sind die in den wasserrechtlichen Entscheidungen festgelegten Mindestwasserabgaben strikt einzuhalten.

„Aufgrund der geringen Regenfälle in den zurückliegenden Wochen sind die Pegelstände der Fließgewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken. Nach den Wettervorhersagen ist weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen“, begründet Jürgen Mair, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, den Schritt. Einzelne Regenschauer seien lokal insbesondere bei Gewittern zwar ergiebig, können aber nicht flächendeckend zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen. Es sei zu erwarten, dass auch die Wassertemperaturen in den nächsten Wochen weiter ansteigen werden.

„Wasserentnahmen können daher die Gewässerökologie stark beeinträchtigen“, so Maier. Die geringe Wasserführung gefährde sowohl die Tiere als auch die Pflanzen im Gewässer. Infolge der steigenden Wassertemperaturen nehme der Sauerstoffgehalt in den Gewässern ab, was eine zusätzliche Belastung darstelle. Gerade in Zeiten mit hohen Temperaturen sei es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. „Führen die Fließgewässer nicht ausreichend Wasser, wird die Selbstreinigungskraft des Gewässers gemindert, vermehrter Algenwuchs und auch Schäden am Fischbestand wären die Folge“, so Mair weiter. Verstöße gegen dieses Verbot können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

Die aktuellen Pegelstände sind im Internet auf den Seiten der Hochwasservorhersagezentrale HVZ unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de abrufbar.

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