Nachgefragt
Wer bekommt eigentlich einen Waffenschein?

Für den Besitz einer Waffe ist eine Waffenbesitzkarte nötig. | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Für den Besitz einer Waffe ist eine Waffenbesitzkarte nötig.
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Ortenau (mak). Der Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort wollte vor Gericht durchsetzen, sich mit einer Waffe vor Gewalt schützen zu dürfen. Mittlerweile bekommt er Personenschutz und will auf einen Waffenschein verzichten. Doch wer darf überhaupt Waffen besitzen und welche Hürden sind hierbei zu nehmen? Das Waffengesetz regelt bundeseinheitlich Fragen zu den Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz von Waffen, unabhängig von den bestehenden Waffenbehörden in der Ortenau – Landratsamt, Achern, Lahr, Kehl, Oberkirch und Offenburg.

Waffenbesitz

Die Regelungen sind umfangreich und unterscheiden zwischen dem Besitz und Erwerb und dem sogenannten Führen von Waffen. Die Waffenbesitzkarte ist die waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen. "Die Waffenbesitzkarte berechtigt aber weder zum Führen der Waffe in der Öffentlichkeit noch zum Schießen", betont Caroline Luschy von der Pressestelle des Landratsamtes. Laut Paragraph 10 des Waffengesetzes bedarf es hierfür eines Waffenscheins, der neben dem Jagdschein zum Führen bestimmter Schusswaffen berechtigt. Beide sind von der Waffenbesitzkarte zu unterscheiden. "Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt", heißt es dort. Wer Waffen in der Öffentlichkeit führen will, benötigt daher beides: Waffenbesitzkarte und Waffenschein.

Sachkundeprüfung

Auch die Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte regelt das Waffengesetz. Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung, die erforderliche Sachkunde und ein Bedürfnis nachgewiesen haben. "Das Bedürfnis ist erbracht, wenn es sich um Jäger, Sportschützen oder Sammler handelt", so Helga Sauer von der Stadt Achern. "Bei der Antragstellung ist außerdem eine persönliche Vorsprache bei der Abteilung Bürger-Büro, Sicherheit und Ordnung nötig", erklärt Florian Würth, für die Stadt Offenburg. Wer rechtskräftig verurteilt wurde, drogenabhängig oder psychisch krank ist, ist schlicht ungeeignet. "Die Sachkundeprüfung umfasst 22 Lerneinheiten in Theorie und Praxis in den Bereichen Waffen- und Strafrecht, Waffen und Munitionskunde, Ballistik und Handhabung von Schusswaffen", erklärt Thomas Steinstraß, Landesgeschäftsführer des Südbadischen Sportschützenverbandes.

Kleiner Waffenschein

Keine Sachkundeprüfung ist für den Erwerb eines kleinen Waffenscheins vorgeschrieben. Allerdings muss auch hierbei das 18. Lebensjahr vollendet sowie die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit gegeben sein. Er wird zum Führen von sogenannten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit einer Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des sogenannten befriedeten Besitztums benötigt. "Für den bloßen Erwerb bedarf es keines kleinen Waffenscheins", erklärt Ulrich Reich, Pressesprecher der Stadt Oberkirch.
Die Nachfrage nach kleinen Waffenscheinen explodierte vor allem von 2015 auf 2016. In Oberkirch wurde eine Versiebenfachung registriert, im Bereich des Landratsamtes eine Versechsfachung, in Lahr mehr als zweieinhalb Mal soviel und in Kehl hat die Nachfrage um 40 Prozent zugenommen. Auch in Offenburg war die Nachfrage mit 127 Anträgen besonders hoch. Aufgrund des fehlenden Bedürfnisnachweises können über die Gründe des Anstiegs keine Angaben gemacht werden. In den Folgejahren haben die Antragszahlen aber wieder abgenommen.

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