Eine Frage, Herr Kleine
Was tun, wenn die Grundversorgung droht?

Dr. Ulrich Kleine, Vorstand E-Werk Mittelbaden | Foto: E-Werk Mittelbaden
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Was tun, wenn der Stromversorger einfach den Vertrag kündigt und man in die Grundversorgung rutscht? Christina Großheim sprach mit Dr. Ulrich Kleine, Vorstand E-Werk Mittelbaden.

Macht sich die Kündigungswelle überregionaler Stromanbieter in der Ortenau bemerkbar?
Ja, denn auch in der Ortenau gibt es zahlreiche Kunden, die von der Kündigung ihres Stromlieferanten betroffen sind.

Wie und in welchem Zeitraum erfahren die Kunden, dass sie in der Grundversorgung gelandet sind?
Als erstes erhalten sie ein Schreiben ihres derzeitigen Stromlieferanten, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass die Lieferung von Strom eingestellt wird. Im zweiten Schritt folgt dann Post vom Netzbetreiber – in der Ortenau ist das das Überlandwerk Mittelbaden –, der die Versorgungseinstellung bestätigt und den Kunden darüber informiert, dass der zuständige örtliche Grundversorger parallel informiert wird. Anschließend übermittelt der Netzbetreiber die Daten des betroffenen Kunden an den Grundversorger, der mit diesem Kunden Kontakt aufnimmt.

Warum sind die Preise in der Grundversorgung deutlich teurer?
In der Grundversorgung haben Kunden eine zweiwöchige Kündigungsfrist. Der Energieversorger muss für diese Zeit genauso die Energie beschaffen wie für einen längerfristig gebundenen Kunden – allerdings mit dem Unterschied, dass sich die Strompreise bei der langfristigen Beschaffung seit Jahresbeginn 2021 nahezu verdoppelt und bei der kurzfristigen Beschaffung sogar fast verdreifacht haben.

Müssen Kunden des E-Werks auch mit einer Kündigung rechnen, weil die Einkaufspreise für Energie gestiegen sind?
Nein, Kunden des E-Werk Mittelbaden sind aufgrund gestiegener Einkaufspreise nicht von einer Kündigung betroffen. Dr. Ulrich Kleine Foto: E-Werk Mittelbaden

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