Durch Insolvenz kommen Autohäuser wieder in die Spur

Kapital, das manche Autohäuser in Schwierigkeiten bringt: Neu- und Gebrauchtwagen auf dem Firmengelände. | Foto: Günter Schad/pixelio.de
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Ortenau. Insolvenz ist nicht gleich Insolvenz: Das ist keine Haarspalterei, sondern Fakt. Denn nach
dem deutschen Insolvenzrecht sind verschiedene Verfahrensformen möglich.
„Bei einer Regelinsolvenz wird vom Gericht zunächst ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt. Der muss allen Verfügungen der Schuldnerin –
also der Geschäftsführung – zustimmen“, erklärt Dr. Dirk Pehl von der
Kanzlei Schulze & Braun in Achern. Nach der Eröffnung des
eigentlichen Insolvenzverfahrens ist nur noch der Insolvenzverwalter
berechtigt, Entscheidungen zu fällen. „Der Insolvenzverwalter hat eine starke Position“, so Pehl.

Es gibt aber auch die Möglichkeit eine Insolvenz in Eigenverwaltung – wie aktuell das Friesenheimer Autohaus Bayer – anzumelden. „In diesem Fall bestimmt das
Insolvenzgericht keinen Insolvenzverwalter, sondern einen Sachwalter“,
erläutert Pehl. „Die Verfügungsgewalt über das Firmenvermögen bleibt
beim bisherigen Geschäftsführer, der Sachwalter kann aber im Nachhinein
Einspruch erheben, wenn Nachteile für die Gläubiger drohen.“ In der
Regel wird solch eine Insolvenz in Eigenverwaltung durch Berater, die
das notwendige Knowhow im Insolvenzrecht besitzen, begleitet. „Diese
Form der Insolvenz setzt ein großes Vertrauen der Gläubiger in die
Geschäftsführung voraus“, betont Dirk Pehl.

Eine besondere Spielart der Insolvenz in Eigenverwaltung ist das Schutzschirmverfahren –
in der Ortenau hatte es in der Vergangenheit die Firma Helia Ladenbau
erfolgreich eingesetzt. „Es gibt drei Gründe für eine Insolvenz“, verrät
Pehl Hintergründe. „Die Überschuldung, die Zahlungsunfähigkeit und die
drohende Zahlungsunfähigkeit. Letztere ist der Fall, wenn absehbar ist,
dass in naher Zukunft ein finanzieller Engpass droht, dieser aber noch
nicht eingetreten ist.“ Nur im Fall der drohenden Zahlungsunfähigkeit
ist ein Schutzschirmverfahren möglich. „Das Ganze mündet nach maximal
drei Monaten in einen Insolvenzplan. Ziel ist, dass das Unternehmen als
solches bestehen bleibt.“

Eine Gesetzesänderung vor drei Jahren macht es heute leichter, eine Insolvenz in Eigenverwaltung anzumelden. „Wenn man gut vorbereitet ist und professionelle Berater hat, ist diese
Form sehr erfolgreich“, schätzt Dr. Pehl ein. Sie eignet sich besonders
für größere Unternehmen, da die Berater natürlich Geld kosten. Er kennt
aber auch Fälle, in denen eine Eigenverwaltung in eine Regelinsolvenz
mündete – dann nämlich, wenn die Gläubiger, das Vertrauen in die
Geschäftsführung verloren hatten. „Alle Verfahrensarten können sehr
erfolgreich sein, aber es kommt immer auf den Einzelfall an“, stellt Dirk Pehl fest.

In den vergangenen Jahren gab es in der Ortenau mehrere Autohaus-Insolvenzen:

Januar 2008: Autohaus Schillinger in Lahr, übernommen von Gebrüder Wölfle/Ernst & König
Februar 2008: Autohaus Erb Lahr, übernommen von Cloppenburg, später von AHG
Februar 2010: Autohaus Geiger Kehl/Appenweier, übernommen von AHG/Autohaus BHG-Geiger
April 2015: Autohaus Bayer in Friesenheim

Autor: Christina Großheim

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