Anklage beim Landgericht Offenburg
Nach brutalem Überfall in Kehl

Offenburg/Kehl (st). Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat gegen einen Rumänen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Offenburg erhoben.Dem 31-Jährigen wird zur Last gelegt, in den späten Abendstunden des 12. Mai 2020 gemeinsam mit einem noch nicht identifizierten Mittäter einen Überfall auf ein von einem Ehepaar bewohntes Einfamilienhaus in Kehl verübt zu haben, um vorhandene Wertgegenstände zu entwenden.

Bewohner gefesselt, mit Messer bedroht und hohe Beute

Zu diesem Zweck drangen die Täter in das Haus ein, bedrohten die Bewohner mit einem Messer und fesselten ihre Hände mit Kabelbindern. Unter fortdauernder Bedrohung mit dem Messer wurden die Geschädigten dazu gezwungen, mehrere im Haus befindliche Tresore zu öffnen oder die Codes zu deren Öffnung preiszugeben. Aus den Tresoren entwendeten die Täter Bargeld und Wertgegenstände mit einem Gesamtwert im unteren sechsstelligen Bereich. Darüber hinaus wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, beide Geschädigten im Verlauf des Überfalls jeweils durch einen Faustschlag in das Gesicht verletzt zu haben.

Nachdem es der Ehefrau schließlich gelungen war, in einem unbeobachteten Moment einen optischen und akustischen Alarm auszulösen, entfernten sich die Täter noch vor Eintreffen der Polizei mit der Beute vom Tatort.

Detaillierte Täterbeschreibung und DNA-Spuren

Der Angeschuldigte konnte durch die genaue Täterbeschreibung der Geschädigten sowie am Tatort hinterlassene DNA-Spuren identifiziert werden. Gegen ihn wurden daraufhin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg durch den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Offenburg ein nationaler sowie ein europäischer Haftbefehl erlassen, auf deren Grundlage er im September in Rumänien festgenommen und noch im selben Monat nach Deutschland ausgeliefert werden konnte. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Der Angeschuldigte hat im Rahmen seiner Vernehmung die Beteiligung an der Tat grundsätzlich eingeräumt, einzelne Details zum Tatablauf aber abweichend von den Aussagen des geschädigten Ehepaars geschildert. Zu seinem unbekannten Mittäter hat er nur vage und von der Beschreibung durch die Geschädigten abweichende Angaben gemacht, die eine Identifizierung nicht ermöglichen, so dass die Ermittlungen zu dessen Identität andauern.

Die Anklage lautet auf besonders schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Im Falle seiner Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren.Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Offenburg wird voraussichtlich Ende März beginnen.

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