Für den Winter gerüstet
So sorgt Kehls Betriebshof für sichere Straßen

Der Betriebshof ist bereit für den Winter. | Foto: Stadt Kehl

Kehl Temperaturen von weniger als null Grad und Schneefall melden die Wetterdienste für die kommenden Tagen. Grund genug für den Betriebshof in den Winterdienst zu wechseln. Bis zu 38 Mitarbeitende befinden sich in Rufbereitschaft und sorgen bei Bedarf dafür, dass Straßen und Wege sicher bleiben.

3 Uhr erste Kontrolle

Ob sich Glatteis oder Frost auf der Fahrbahn gebildet hat, prüft ein Kontrolleur jeden Morgen ab 3 Uhr auf einer festgelegten Strecke zwischen Auenheim und Goldscheuer. Sollten sie eine vereiste, verschneite oder glatte Fahrbahn vorfinden, informieren sie den Bereitschaftsdienst.

Mit aktuell 15 Fahrzeugen rücken die Mitarbeiter gegen 6 Uhr zum Streudienst in der Kernstadt und den Ortschaften aus. Denn: Besonders wichtige Straßen und Radwege sollen bis 7 Uhr – wenn der Berufsverkehr zunimmt – geräumt und gestreut sein. Ein- und Ausfahrten von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei befreit der Betriebshof priorisiert von Schnee und Eis. Vorrang genießen zudem Brücken, Schul- und Kindergartenwege sowie Kreisverkehre.

Salz-Sole-Lösung

Wie in den vergangenen Jahren lagern auf dem Betriebshofgelände derzeit 500 Tonnen Salz in zwei Silos. Um zu vermeiden, dass die Fahrbahn gefriert, versprühen die Mitarbeitenden bei trockenem Wetter und Temperaturen über Minus acht Grad eine Salz-Sole-Lösung. Diese verteilt sich auf der Fahrbahnoberfläche wie ein feiner Nebel. Nachdem das Wasser verdampft ist, bleibt das gelöste Salz zurück. Das Salz nimmt die Feuchtigkeit auf und verhindert damit, dass sich eine Eisschicht bildet. Das Verfahren hat gleich zwei Vorteile: Zum einen ist es umweltfreundlich, weil weniger Salz als beim normalen Streuen verbraucht wird und zum anderen werden durch den verminderten Einsatz von Streusalz die Umwelt und das Stadtgrün geschont.

Hintergrund

Neben der städtischen Räum- und Streupflichtsatz steht online die vollständige Streuliste für die Kernstadt und alle Ortschaften bereit. Daraus geht hervor, welche Straßen mit welcher Priorität geräumt und gestreut werden. Der Betriebshof bittet Anwohner darum, enge Straßen nicht zuzuparken, damit die Räum- und Streufahrzeuge passieren können.

Pflichten von Grundstückseigentümern

Zum Räumen und Streuen von Gehwegen und Straßenzufahrten verpflichtet sind alle Grundstückeigentümer. Das gilt auch für Straßen, die über keinen ausgewiesenen Gehweg verfügen. An solchen muss eine mindestens meterbreite Fläche von Schnee und Eis am Fahrbahnrand befreit werden. Werktags gilt die Räum- und Streupflicht von 7 bis 21 Uhr, sonn- und feiertags müssen die Gehbereiche zwischen 8 und 21 Uhr freigehalten werden.

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