Ordnungsdienst verstärkt Kontrollen
Verstöße werden rigoros geahndet

Foto: Stadt Kehl

Kehl (st). Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Kehl verstärkt wegen der hohen Corona-Fallzahlen seine Kontrollen der Maskenpflicht, der nächtlichen Ausgangssperre und auf dem Wochenmarkt. Das Feuerwerk-Verkaufsverbot wird vom KOD ebenfalls überprüft. Die Mediathek kann mindestens bis zum 11. Januar keine kontaktlose Ausleihe anbieten, da dies durch die Corona-Verordnung verboten ist. Wer über Weihnachten Angehörige besucht, die zur Risikogruppe gehören, hat die Möglichkeit, am 23. und 24. Dezember einen kostenlosen Schnelltest zu machen.

Aufgrund einer anhaltenden Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200, wird der Kommunale Ordnungsdienst ab sofort seine Kontrollen weiter verstärken. Im Fokus der Polizeibehörde stehen dabei vor allem die Maskenpflicht, der Wochenmarkt und die Ausgangssperre.

Schnelltests für Angehörige von Risikopatienten

„Wegen der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie werden wir alle Verstöße rigoros ahnden, Ermahnungen wird es keine mehr geben“, erklärt Nico-Tim Glöckner, Leiter der Polizeibehörde. Seit dem 12. Dezember gilt in Baden-Württemberg bereits eine nächtliche Ausgangssperre: In der Zeit zwischen 20 und 5 Uhr darf niemand das Haus ohne triftigen Grund verlassen.

Bei den Kontrollen verzeichnete der KOD bislang vereinzelte Verstöße. Die französischen Nachbarn halten sich ebenfalls größtenteils an die dort geltenden Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr, weshalb es an der Grenze zu Frankreich bislang ruhig war. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern bleibt bis Jahresende untersagt. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf dürfen öffnen, aber keine Pyrotechnik anbieten. Dieses Verbot wird vom KOD ebenfalls überprüft.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.