Umsetzung der neuen Corona-Verordnung
Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt

Lahr (st). Mit Montag, 19. Oktober, ist die neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft getreten. Aufgrund der neuen einheitlichen, landesweiten Regelungen wird die Stadtverwaltung Lahr die mit Wirkung vom 9. Oktober 2020 erlassene Allgemeinverfügung aufheben. Damit gilt für Feierlichkeiten die Corona-Verordnung des Landes. Danach können an privaten Feiern, egal wo sie stattfinden, maximal zehn Personen teilnehmen. Sonderregelungen gibt es, wenn sich bei der Feierlichkeit nur Verwandte aufhalten oder es sich um Personen aus maximal zwei Haushalten handelt. Die Stadtverwaltung wird die Einhaltung dieser wichtigen neuen Regelung überwachen.

Durch die neue Corona-Verordnung wird auch eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen eingeführt, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Die Stadtverwaltung appelliert, in der Fußgängerzone und auf den öffentlichen Plätzen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf dem Wochenmarkt gilt ab Dienstag, 20. Oktober, eine Maskenpflicht. Es werden entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.

Die Volkshochschule weist darauf hin, dass die Kurse weiterhin stattfinden. Die Teilnehmer werden von Kursänderungen durch die Volkshochschule informiert. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist im jeweiligen Veranstaltungsgebäude erforderlich. Am Platz im Kursraum kann die Maske abgenommen werden. Selbstverständlich kann auch dort die Maske während des Kurses getragen werden.

Die Stadtverwaltung fordert alle Eltern auf, Kinder mit eindeutigen Symptomen nicht in den Unterricht oder die Betreuung zu schicken und mit dem Kinderarzt oder Hausarzt zu klären, ob eine Testung erforderlich ist.

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse tagt nun wieder mehrfach wöchentlich und wird die aktuelle Lage somit laufend neu bewerten. Die Bevölkerung wird über die Medien und auf der Website der Stadt laufend über aktuelle Entwicklungen unterrichtet.

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