Fahrverbot für Motorräder bleibt
Beschränkung auf die Sommermonate

Achern/Rheinau (st). Das Fahrverbot am Wochenende für Motorräder im Zuge der Kreisstraße K5311 zwischen Wagshurst und Rheinbischofsheim bleibt bestehen und wird auf die Sommermonaten beschränkt. Auf Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs am 22. September 2020 haben das Landratsamt Ortenaukreis und die Stadt Achern den Einsatz milderer wirksamer Mittel bei der verkehrsrechtlichen Anordnung geprüft. Als Ergebnis wird die Sperrung der Strecke künftig auf die Monate März bis Oktober eines jeden Jahres beschränkt.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte Landratsamt und Stadt in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass bei der ursprünglichen Anordnung das Ermessen nicht fehlerfrei ausgeübt wurde. Mildere Mittel waren damals zwar untersucht worden, jedoch nicht in der vom Gericht geforderten Tiefe. Wie der Verwaltungsgerichtshof sehen die Stadt Achern und das Landratsamt Ortenaukreis die Gefährlichkeit der Strecke. Mit der neuen Anordnung wird auch weiterhin die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer – auch der Motorradfahrer – auf dieser Strecke gewährleistet.

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