Prävention, Beratung und Unterstützung
Das Jugendamt als Anwalt der Kinder – und der Familie

Mit Spaß, spielerisch leicht Teamgeist lernen  | Foto: Landratsamt Ortenaukreis
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Offenburg (gr). Kinder können nicht selbst für sich sorgen und sich auch nicht schützen, sie brauchen den Schutz und die Fürsorge von Erwachsenen, im Normalfall die Eltern. Dass diese nicht immer danach handeln, ist bekannt. Zu einem der härtesten Fälle in der Region gehört der Staufener Missbrauchsfall – über Jahre hinweg war ein Junge von seiner Mutter und deren Lebensgefährten über das Darknet zum Missbrauch angeboten worden. Das Jugendamt und die Gerichte hatten die Situation zu lange falsch eingeschätzt.

Natürlich habe der Fall hier alle zutiefst erschüttert, sagt Heiko Faller, Leiter des Jugendamts im Landratsamt Ortenaukreis. Und natürlich habe man auch seine Lehren daraus gezogen: „Wir haben die Rahmenbedingungen verbessert. Will heißen, wir arbeiten mit Justiz und Polizei seither noch enger zusammen. So sind wir optimal vernetzt und können uns schnell und effizient absprechen.“ Wichtig sei auch, dass die Sozialarbeiter seither mehr juristischen Input und damit mehr Sicherheit bekommen würden, ergänzt Andreas Linse, Leiter des Kommunalen Sozialen Dienstes im Jugendamt. Und fügt hinzu: „Unsere Arbeitsweise überprüfen wir ohnehin immer wieder aufs Neue, da die Komplexität der Fälle grundsätzlich zugenommen hat.“

Standardisierte Vorgehensweise

In Sachen Kindeswohlgefährdung gebe es klar standardisierte Vorgehensweisen, so Linse, man agiere schließlich nicht im luftleeren Raum: „Wird ein Verdachtsfall gemeldet, bespricht ein sogenanntes Ad-hoc-Team den Fall. Kommt das Team zu dem Schluss, dass ein Hausbesuch notwendig ist, verschaffen sich zwei Mitarbeiter vor Ort einen Eindruck. Danach wird der Fall wiederum in einem Team aus Fachkräften für das weitere Vorgehen erörtert.“ Das Einordnen und Bewerten der Gesamtsituation gehöre zu den schwersten Aufgaben, die Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters sei enorm hoch. Auch deshalb gebe es ein gesetzliches Fachkräftegebot, das in diesem Bereich nur qualifizierte Sozialarbeiter, Erziehungswissenschaftler und Sozialpädagogen zulasse.

Bei den Verdachtsfällen, die eine Gefährdungseinschätzung notwendig machten, lag der Ortenaukreis in Baden-Württemberg mit an der Spitze – 2017 waren es 725 Fälle, 2018 lagen 731 Verdachtsfälle vor. Sexuelle Gewalt gegen Kinder stand dabei – nach psychischer Vernachlässigung und körperlicher Gewalt – an dritter Stelle.

Mehr überforderte Eltern

Grundsätzlich muss Linse feststellen, dass in den vergangenen Jahren der Anteil der Eltern, die an ihre erzieherischen Grenzen geraten und überfordert sind, stetig zugenommen habe. Umso wichtiger seien die Hilfsangebote. Hier schaffe die Kreispolitik in der Ortenau gute Rahmenbedingungen, auch finanzieller Art. „Unser Hauptanliegen ist es, zu beraten und mit entsprechenden Angeboten zu helfen, das macht sicherlich 70 bis 80 Prozent unserer Arbeit aus,“ so Faller.

Oft würden Beratungsgespräche genügen, um kritische Situationen zu klären. Brauche es mehr, gebe es ambulante Hilfe von Familienberatern sowie sozialpädagogischen Familienhilfen, die mit Hausbesuchen unterstützen können. Mit teilstationären Maßnahmen könne das Kind nachmittags in sozialen Gruppen betreut werden, und bei großen Problemen helfe es auch, weiß Linse, wenn es, im Konsens mit den Eltern, eine Weile anderweitig untergebracht werde. „Doch unser Bestreben ist es wahrlich nicht, Kinder aus der Familie zu reißen. Das ist das allerletzte Mittel, wenn sie nicht anders geschützt werden können“, betont Linse, um hinzuzufügen: „Glücklicherweise erleben wir oft, dass rechtzeitige Hilfe viel Gutes bewirkt. Das macht unseren Aufgabenbereich zur Königsdisziplin in der Sozialarbeit.“

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