Rechtzeitig vorsorgen
Kein Recht auf Stundung bei Nebenkostennachzahlung

Auch wer seinen Gasverbrauch einschränkt, muss mit einer Nach-zahlung bei den Nebenkosten rechnen. Die Gaspreise sind inzwischen stark gestiegen. | Foto: M. Wagner
  • Auch wer seinen Gasverbrauch einschränkt, muss mit einer Nach-zahlung bei den Nebenkosten rechnen. Die Gaspreise sind inzwischen stark gestiegen.
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Offenburg (gro) Die Preise für Öl, Gas und Strom steigen, der Gaspreisdeckel ist beschlossen, Details fehlen noch. Für die meisten Mieter bedeutet dies, dass sie mit einer erheblichen Nachzahlung bei den Nebenkosten für das Jahr 2022 rechnen müssen. "Im Augenblick ist es noch ruhig", stellt Rechtsanwältin Christine Hass, die im Mieterverein Offenburg-Lahr die Rechtsberatung anbietet, fest. Denn ob die saftigen Erhöhungen der Energiepreise bereits bei den Mietern angekommen sind, hänge von der Abrechnungsperiode ab. "In der Regel werden Kalenderjahre, also vom 1. Januar bis 31. Dezember, abgerechnet", so Hass. Es gebe aber auch Vermieter, die jahresübergreifend, beispielsweise vom 1. September bis 31. August die Nebenkosten ermitteln würden. In diesem Fall würden sich die gestiegenen Preise schon bemerkbar machen.

Energie einzusparen, sei für Mieter oft nicht einfach. Je nach Abrechnungsmodus würden Grundkosten auf alle Mieter umgelegt: "In der Regel werden 30 Prozent der Energiekosten über die Fläche, der Rest über den Verbrauch ermittelt." Das Aufstellen eines Holzofens, um günstiger zu heizen, müsse vom Vermieter genehmigt werden.

"Die Nachzahlung ignorieren ist die schlechteste Alternative."
Christine Hass
Rechtsanwältin Mieterbund Offenburg-Lahr

"Es gibt noch keine Einschätzung, wie hoch die Nachzahlungen sein werden, aber wir raten, wenn möglich, Geld auf die Seite zu legen", empfiehlt die Rechtsanwältin. Eine Alternative sei es, freiwillig die monatliche Pauschale zu erhöhen. "Es gibt Vermieter, die um eine solche vorzeitige Erhöhung bitten", so Hass. Dies sei rechtlich unzulässig, der Mieter müsse dem nicht nachkommen. Eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung sei nur im Rahmen der Jahresabrechnung bei einer Nachzahlung möglich. Ein Recht auf Stundung oder Ratenzahlung bei einer Nachzahlung gebe es nicht. "Das ist vom guten Willen des Vermieters abhängig", betont Christine Hass und rät: "Man muss aufeinander zugehen, sonst wird es schwierig."

Eine fristlose Kündigung, wenn die Nachzahlung nicht sofort geleistet werde, sei aber nicht möglich. Bei den Nebenkostenvorauszahlungen handele es sich um einen Bestandteil der Miete. Erst wenn zwei Monatsmieten nicht geleistet worden seien oder der entsprechende Betrag über einen längeren Zeitraum aufgelaufen sei, könne der Vermieter eine Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen. Christine Hass rät Mietern, selbst aktiv zu werden. "Schweigen oder ignorieren, wenn die berechtigte Forderung nicht sofort beglichen werden kann, ist auf jeden Fall die schlechteste Alternative. Denn in einem Mahnverfahren entstehen weitere Kosten für den Mieter."

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