100 Umzugskisten voll mit laufenden Verfahren müssen abgearbeitet werden
Neues Nachlassgericht hat Tätigkeit aufgenommen

Rolf-Dieter Sigg vor den neuen Räumen des Nachlassgerichts in Offenburg, in dem die Mitarbeiter derzeit noch mit dem Erfassen der Akten beschäftigt sind. | Foto: Daniel Hengst
  • Rolf-Dieter Sigg vor den neuen Räumen des Nachlassgerichts in Offenburg, in dem die Mitarbeiter derzeit noch mit dem Erfassen der Akten beschäftigt sind.
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Offenburg (dh). Mit der Reform für die Notariate und Grundbuchämter steht auch den Amtsgerichten eine Veränderung ins Haus: An allen Amtsgerichten mit Familiengericht gibt es seit dem 1. Januar auch ein Nachlassgericht. "Wir sind noch mit dem Erfassen der Akten beschäftigt. Insgesamt haben wir 1.600 Umzugskisten Akten bekommen, die verwahrt werden müssen. Weitere 100 Kisten sind mit Ordnern laufender Verfahren gefüllt", sagt Rolf-Dieter Sigg, Direktor des Amtsgerichts Offenburg, der die Bürger um Verständnis bittet, da es bis zur Abarbeitung zu längeren Wartezeiten kommt.

Das neue Nachlassgericht Offenburg habe nicht nur die Zuständigkeit für den Bezirk des Amtsgerichts Offenburg, sondern auch für die Bezirke der Amtsgerichte Gengenbach, Oberkirch und Wolfach, für die bisher die Notariate in den genannten Städten zuständig waren, sowie für das frühere Notariat Haslach, so Rolf-Dieter Sigg. Die Aufgaben der bisherigen Amtsnotariate würde seit dem Jahreswechsel, mit Ausnahme der Nachlasssachen, nur noch von freien Notaren wahrgenommen. "Die Aufgaben der Nachlassgerichte haben sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage in keiner Weise geändert, nur die Zuständigkeit ist nunmehr neu geregelt", sagt Sigg.

Das Nachlassgericht beim Amtsgericht Offenburg sei, wie Rolf-Dieter Sigg erklärt, eine vollkommen neue Abteilung mit Bediensteten, die in der Mehrzahl bislang andere Aufgaben wahrgenommen hätten. "Mit dem neuen Jahr haben 13 Mitarbeiter ihre Tätigkeit aufgenommen. Diese waren früher als Notar, Notarvertreterin und Servicekräfte in den Notariaten tätig. Zwei Rechtspflegerinnen aus dem Personalbestand des Amtsgerichts Offenburg werden auch für Nachlasssachen zuständig sein", so Sigg. Zudem müssten alle Mitarbeiter für neue Software geschult werden. "Nicht nur wegen der erforderlichen Einarbeitungsphase, sondern auch wegen der Vielzahl der von den bisher zuständigen Stellen übernommenen Verfahren wird es in den ersten Wochen, ja Monaten, zu Verzögerungen kommen", erklärt Sigg.

Viele zu treffende Entscheidungen seien von den Nachlassrichtern den Rechtspflegern zugeordnet worden. Es gebe jetzt nur noch einen Richter mit einer 0,1-Stelle. Dieser greife dann ein, wenn gegen ein Testament Rechtsmittel eingelegt würden und grundsätzlich, wenn es bei einem Nachlass zu einer Berührung mit dem Ausland komme.

"Die Nachlassgerichte sind für die Erteilung eines Erbscheins zuständig, den man bei ihnen beantragt", sagt der Direktor des Amtsgerichts Offenburg. Das Ausschlagen eines Erbes sei nicht nur beim Nachlassgericht, sondern auch bei einem Notar möglich. Testamente könne man beim Nachlassgericht gegen eine Gebühr in Verwahrung geben, zwingend sei dies nicht.

Bei vielen Dingen würden auch weiterhin die Standesämter unterstützen, beispielsweise würden diese Testamente eines Verstorbenen annehmen und an das Nachlassgericht weiterleiten. Dazu müsse man nicht in den neuen Räumen in der Zeller Staße 38a in Offenburg persönlich vorstellig werden.

Für Nachlasssachen ist grundsätzlich das Nachlassgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Weitere eigene Nachlassgerichte gibt es in der Ortenau in Kehl und Lahr. Der Bereich des Amtsgerichts Achern gehört zu Baden-Baden.

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