Bilanz 2024 des Landgerichts Offenburg
Steigende Sicherungsverfahren

Von links: Dr. Matthias Eckelt, Vorsitzender Richter am Landgericht Offenburg, Präsidentin Gertrud Siegfried und Matthias Bäurle, Richter sowie Pressesprecher | Foto: Lea Wölfle
  • Von links: Dr. Matthias Eckelt, Vorsitzender Richter am Landgericht Offenburg, Präsidentin Gertrud Siegfried und Matthias Bäurle, Richter sowie Pressesprecher
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Offenburg (lw) Beim Jahrespressegespräch am Landgericht Offenburg stellte Präsidentin Gertrud Siegfried gemeinsam mit dem Vorsitzenden Richter Dr. Matthias Eckelt und Pressesprecher Matthias Bäurle die aktuellen Zahlen und Entwicklungen vor und zeigte sich überzeugt: „Justiz ist modern und wird moderner – und stellt sich damit auch den Herausforderungen der Digitalisierung.“

Stabile Fallzahlen

In den Zivilverfahren blieben die Fallzahlen seit 2022 weitgehend stabil. Zwar führte noch im Jahr 2020 die Dieselklagewelle vorübergehend zu einem Anstieg, dieser ist aber inzwischen wieder abgeflacht. 2024 wurde ein leichter Zuwachs verzeichnet – ob sich daraus ein neuer Trend ergibt, bleibt laut Siegfried abzuwarten. Im Zivilbereich bearbeitete das Landgericht Offenburg insgesamt 1.175 Verfahren. „Das ist erfreulich und wirkt sich auch positiv auf die Verfahrensdauer aus,“ so Siegfried. Während Zivilprozesse bundesweit durchschnittlich 12,1 Monate dauern, liegt die Verfahrensdauer in Offenburg bei nur zehn Monaten. Ein genauer Blick auf die Zivilklagen zeigt: Besonders auffällig ist der Anteil von Verkehrsunfällen mit 19 Prozent – ein deutlicher Anstieg, der laut Bäurle auf gestiegene Reparaturkosten zurückzuführen ist. Arzthaftungssachen machten 15 Prozent aus und Miet-, Kredit-, Leasing- sowie Kaufsachen elf Prozent.

Schuldfähigkeit

Im Bereich der Strafsachen verzeichnete das Landgericht Offenburg für 2024 insgesamt 39 neue Strafverfahren und es wurden 14 Sicherungsverfahren eingeleitet. Vorrang hätten hierbei Haftsachen, bei denen Fristen zwingend einzuhalten seien, so Bäurle. Ein Thema, das Präsidentin Siegfried und Vorsitzender Richter Eckelt besonders wichtig war: die Schuldfähigkeit und sogenannte Sicherungsverfahren. Dabei geht es um Fälle, in denen die Angeklagten wegen psychischer Erkrankung oder schwerer Alkoholisierung nicht schuldfähig sind. Eine Verurteilung ist dann nicht möglich – stattdessen kommt eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik infrage. „Das wird von vielen nicht als Strafe verstanden – dabei ist diese Maßnahme häufig länger und bedeutet auch eine erhebliche Einschränkung der Freiheit“, erklärte Eckelt. Die Zahl dieser Sicherungsverfahren hat sich seit 2020 verdoppelt – von damals sieben auf 14 Fälle im Jahr 2024. Beim Schwurgericht wurden 2024 nur zwei Fälle verhandelt, deutlich weniger als fünf Fälle im Jahr 2023. Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag hier bei 1,7 Monaten.

Digitaler Vorreiter

Ein Fokus lag auch auf digitalen Projekten. Mit der Einführung der elektronischen Akte im Strafbereich am 23. Juli 2025 zählt das Landgericht Offenburg zu den digitalen Vorreitern in Baden-Württemberg. Präsidentin Siegfried betonte, wie wichtig moderne, digitale Arbeitsweisen und familienfreundliche Modelle für die Zukunftsfähigkeit der Justiz seien.

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