Bundesgerichtshof verwirft Revision
Urteil gegen Yves R. rechtskräftig

Offenburg (st). Der Bundesgerichtshof hat nun durch Beschluss vom 6. Oktober die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen, so das Landgericht Offenburg in einer Pressenotiz. Insbesondere hinsichtlich der Rechtsfrage, ob Yves R. durch die Tat vom 12. Juli 2020 eine Geiselnahme begangen hat, bestätigte der Bundesgerichtshof die Auffassung der 2. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Wolfgang Kronthaler. Yves R. hatte unter Vorhalt einer täuschend echt aussehenden Schreckschusswaffe im Sommer 2020 zwei Polizeibeamten entwaffnet und deren Dienstwaffen dazu verwendet zwei weiteren Polizeibeamten die Waffen  abzunehmen. Die anschließende Flucht führte zu großem Medieninteresse auch über die Bundesrepublik hinaus.

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