Julia Morelle in punkto Sicherheit
Feuerwerk gehört nicht in Hände von Kindern

Julia Morelle ist Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht.
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  • hochgeladen von Anne-Marie Glaser

Ortenau. Das neue Jahr wird traditionell mit buntem Feuerwerk begrüßt. Julia Morelle, Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht beim Landratsamt Ortenaukreis, verrät im Interview mit Christina Großheim, worauf es in punkto Sicherheit ankommt.

Welches Feuerwerk dürfen Laien in Deutschland zünden?
Grundsätzlich dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Klasse I und II und Kategorie I und II, Kleinfeuerwerke, von Laien gezündet werden. Außerdem müssen die pyrotechnischen Artikel das in Deutschland notwendige Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) besitzen oder mit dem CE-Zeichen versehen sein. Sie bestätigen, dass der Feuerwerksartikel auf ordnungsgemäße Funktionalität geprüft wurde. Die BAM hat beispielsweise die europaweit gültige Kennnummer 0589.

Ab wann darf geknallt werden?
In diesem Jahr ist der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II und Kategorie II, Kleinfeuerwerke, von Donnerstag bis Samstag, 28. bis 30. Dezember, erlaubt. Gezündet werden dürfen diese Artikel nur am 31. Dezember und am 1. Januar.

Was sollte beim Umgang mit Feuerwerkskörpern unbedingt beachtet werden?
Silvesterkracher und andere Feuerwerkskörper sind kein ungefährliches Spielzeug. Die oft überschwängliche Stimmung sollte niemanden dazu verleiten, unsachgemäß oder leichtsinnig zu handeln. Brandwunden oder Verletzungen des Trommelfells, wie sie immer wieder vorkommen, lassen sich vermeiden, wenn Feuerwerkskörper mit der notwendigen Sorgfalt abgebrannt werden. Außerdem ist es ein Gebot der Fairness, Rücksicht auf ältere und kranke Menschen zu nehmen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist nicht erlaubt. Auch die Rücksicht auf Tiere sollte selbstverständlich sein.

Gibt es eigentlich ein Problem mit illegalem Feuerwerk auch in der Ortenau?
Immer wieder finden auch nicht zertifizierte Artikel aus Fernost ihren Weg hinter die Ladentheke. Dieses illegale Feuerwerk kann zu schweren Verletzungen führen. Ein gewissenhafter Umgang mit Feuerwerkskörpern beginnt schon an der Verkaufstheke. Der Verkauf von Raketen und Böllern der Klasse II oder Kategorie II an Minderjährige ist verboten. Wer dies dennoch tut, bringt diese in Gefahr und handelt in höchstem Maße unverantwortlich. Pyrotechnische Gegenstände dürfen auch nur unter Aufsicht von sogenannten „bestellten verantwortlichen Personen“ abgegeben werden. Diese sind vom Unternehmer eigens für diese Aufgabe zu beauftragen. Wir nehmen im Ortenaukreis den Einzelhandel in die Verantwortung und kontrollieren verstärkt den Verkauf und die Lagerung von Feuerwerkskörpern in den Verkaufsstellen.

Woran können Verbraucher denn gutes Silvester-Feuerwerk erkennen?
An den entsprechenden Prüfzeichen der BAM oder dem CE-Zeichen. Julia Morelle Julia Morelle

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