Kurzarbeit
Antragsflut ist kaum zu bewältigen

Agentur für Arbeit Offenburg | Foto: Christina Großheim
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Ortenau (ag). Auch wenn die Nachrichtenlage sich in Baden-Württemberg langsam etwas bessert, hält das Thema Coronavirus weiter alle in Atem. Abgesehen von gesundheitlichen Fragen machen sich die meisten große Sorgen um ihre wirtschaftliche Existenz. Das gilt vor allem natürlich für Selbstständige, aber auch angestellte Arbeitnehmer bangen um ihren Arbeitsplatz.

Arbeitsagenturchef Horst Sahrbacher

"Die Arbeitgeber im Ortenaukreis nutzen das Instrument der Kurzarbeit, um den Arbeitsausfall abzufedern, um Entlassungen zu vermeiden und die Fachkräfte zu halten", heißt es seitens der Agentur für Arbeit Offenburg. "Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens ändert sich die Zahl der Anzeigen täglich. Die Antragsflut ist kaum zu bewältigen. In den vergangenen vier Wochen haben über Tausende von Arbeitgebern die Hotline der Arbeitsagentur Offenburg genutzt. Fast die Hälfte unserer Mitarbeiter sind für telefonische Anfragen zum Thema Kurzarbeit eingesetzt oder mit der Bearbeitung der Anträge beschäftigt", berichtet Horst Sahrbacher, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Offenburg. "In welchem Umfang Betriebe Kurzarbeitergeld nutzen, kann aktuell noch nicht genau festgestellt werden."

Verunsicherung

Ein weiteres Problem: "Offensichtlich aus Verunsicherung, die Unterlagen könnten nicht ankommen, reichen zahlreiche Arbeitgeber ein und dieselbe Anzeige zu Kurzarbeit auf mehreren Kanälen ein. Das bedeutet, wir haben für ein Unternehmen dreimal die gleiche Anzeige von Kurzarbeit – einmal per Fax, per Mail und auf dem Postweg."

Zustimmung

Nun ist Kurzarbeitergeld eine Hilfe, unterm Strich haben die meisten trotzdem am Monatsende weniger Geld zur Verfügung. Mancher fragte sich deshalb: Kann ich darauf bestehen, weiter Vollzeit zu arbeiten oder muss ich eine Stunden- und Lohnkürzung akzeptieren? "Voraussetzung für die Einführung von Kurzarbeit in einem Unternehmen ist, dass der Betriebsrat zustimmt. Gibt es in Betrieben keinen Betriebsrat und auch keinen Tarifvertrag mit Kurzarbeitsklausel, dann kann Kurzarbeit grundsätzlich nur mit Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer eingeführt werden. Teilweise ist eine solche Zustimmung durch eine vertragliche Kurzarbeitsklausel bereits im Arbeitsvertrag vereinbart. Auf dieser Grundlage kann der Arbeitgeber dann Kurzarbeit anordnen. Ist dies nicht der Fall ist die Kurzarbeit individuell beziehungsweise einzelvertraglich zu vereinbaren", erläutert Horst Sahrbacher und ergänzt: "Der Vorteil von Kurzarbeit besteht darin, dass bei einer Verbesserung der Auftragslage die Arbeitszeit sofort erhöht oder zur regulären Arbeitszeit übergegangen werden kann. Das heißt der Arbeitsplatz bleibt erhalten. Es gibt also keinen nachvollziehbaren Grund für eine Verweigerung des Angebotes von Kurzarbeit."

Überstunden

In Bezug auf Überstunden während der Kurzarbeit erklärt der Offenburger Arbeitsagentur-Chef Horst Sahrbacher: "Wenn in einzelnen Betriebsabteilungen des Unternehmens sehr viele Aufträge zu erledigen sind, während in anderen Betriebsabteilungen Aufträge fehlen und deshalb über Kurzarbeit nachgedacht wird, versucht der Betrieb nach unseren Erfahrungen zunächst innerhalb des Betriebes einen Ausgleich herzuführen, um Kurzarbeit möglichst für alle Arbeitnehmer zu vermeiden. Ist eine Umsetzung von Arbeitnehmern zum Beispiel wegen fehlender Qualifikation nicht möglich, ist es in Einzelfällen durchaus denkbar, dass im Unternehmen, die Kurzarbeit eingeführt haben, auch Überstunden geleistet werden."

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