Ordnungsamt
Freilaufende Hunde dürfen niemanden gefährden

Es gibt ausgewiesene Gebiete, in denen Hunde frei herumlaufen dürfen. An allen anderen Stellen gilt die Leinenpflicht. | Foto: Michael Leuthner
  • Es gibt ausgewiesene Gebiete, in denen Hunde frei herumlaufen dürfen. An allen anderen Stellen gilt die Leinenpflicht.
  • Foto: Michael Leuthner
  • hochgeladen von Laura Bosselmann

Ortenau (bos/ds). Immer wieder hört man von Gefahren, die von freilaufenden Hunden ausgehen. Auch das Hausacher Ordnungsamt verzeichnet eine Anzahl von Fällen und ruft Besitzer dazu auf, ihre Tiere auf öffentlichen Plätzen und Gehwegen an der Leine zu führen: "Gefahren durch Hunde, die ohne Begleitperson frei umherlaufen, andere Tiere oder Personen gefährden oder attackieren, sind nicht neu und des Öfteren schon im Ordnungsamt gemeldet worden", hieß es dazu Mitte Juni in einem Aufruf der Verwaltung im Mitteilungsblatt der Stadt.

"Akute Unfälle hat es bisher keine gegeben", erklärt Harald Bollweber vom Ordnungsamt der Stadt Hausach auf Nachfrage des Stadtanzeigers, dennoch: "Gemeldet wurden dem Ordnungsamt in diesem Jahr drei Fälle, es dürften jedoch weit mehr sein, da viele sich nicht melden. Ein Fall ist bekannt, bei dem ein Hund allein im Stadtgebiet unterwegs war, der Halter konnte ausfindig gemacht und ermahnt werden." 

Wenn der Halter eines frei umherlaufenden Hundes bekannt ist, erhält er erstmalig einen Hinweis auf sein ordnungswidriges Verhalten. Hinzu kommt eine Ermahnung, künftig den Hund im Innenstadtbereich und im Zusammenhang bebauter Gebiete an der Leine zu führen. "Bei Wiederholung erfolgt die Androhung eines Bußgeldes, bei erneutem Zuwiderhandeln wird das Bußgeld festgesetzt und ein weiteres Bußgeld angedroht", beschreibt Harald Bollweber das Vorgehen, das Hundehaltern droht, die Tiere frei herumlaufen lassen.

Mit einem Verweis auf die Paragraphen 30 bis 34 des Baugesetzbuches erklärt er: "Die Polizeiverordnung regelt, dass im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen sind. Ansonsten dürfen sie ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf sie einwirken kann, nicht frei umherlaufen." Eine Ausnahme gibt es allerdings, denn: "Es gibt in Hausach neben den Außenbereichen noch den stadtseitigen Kinzigbereich, wo keine Leinenpflicht besteht", so Bollweber. 

Es sind allerdings nicht nur freilaufende Hunde, die der Stadt Sorgen machen. Auch Halter, die zu schwach für ihre Tiere sind, sind ein Thema. Es ist zu beobachten, dass immer mehr Kinder oder Jugendliche offensichtlich Probleme beim Ausführen von Hunden haben, erklärt die Verwaltung. "Unter zu schwachen Begleitpersonen sind in der Regel Kinder unter 14 Jahren zu verstehen, die der Zugkraft beispielsweise eines Labradors oder Rottweilers nur schwer oder gar nicht standhalten können", berichtet Harald Bollweber.

Um den Tieren Herr zu werden, rät er dazu, folgende Regeln beim Ausführen zu beachten: "Es sollten Personen sein, die zum Hund einen Bezug haben, den sie kennen, der aber auch sie kennt. Die Hundeleine sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob sie noch stabil ist." Und noch etwas ist ihm in Bezug auf das Verhalten der Begleitperson der Hunde wichtig: "Natürlich müssen Hundekotbeutel mitgeführt oder an Stationen entnommen werden, um die Notdurft des Hundes wegzuräumen."

Und was ist zu tun, wenn man einen freilaufenden Hund bemerkt? Hier sollte man "in der Umgebung schauen, ob eine Person dem Hund zugeordnet werden kann", informiert Bollweber und bezieht sich dabei etwa auf Menschen, die offensichtlich mit einer Leine oder einem Stöckchen in der Hand in der Umgebung des Tieres unterwegs sind. Diese könne man dann ansprechen und darauf aufmerksam machen, den Hund an die Leine zu nehmen.

Die Stadt Lahr kann keine konkreten Zahlen nennen, da die Fälle freilaufender Hunde statistisch nicht erfasst werden. "Dass ein Hund ganz ohne Begleitperson unterwegs ist, wird bei uns jedoch eher selten vorgebracht", erklärt Lucia Vogt vom Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung auf Anfrage. Wer einen Hund ohne Begleitperson antrifft, kann dies der Verwaltung oder dem Tierschutzverein melden. "Hier wird dann zunächst von einem Fundhund ausgegangen. Anhand der Hundemarke oder eines Chips kann gegebenenfalls der Halter ermittelt werden, er wird dann auf seine Halterpflichten nochmals schriftlich hingewiesen", so Vogt. Da dies auch eine Ordnungswidrigkeit nach der Polizeiverordnung darstellt, kann außerdem eine Geldbuße drohen.

"Die Polizeiverordnung besagt, dass Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand gefährdet wird", erläutert Lucia Vogt. Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen. "Leinenpflicht besteht nur innerhalb bebauter Ortsteile und ergänzend in Lahr auf dem Langenhard aufgrund naturschutzrechtlicher Belange", so Vogt.

In Kehl wurden in den vergangenen zwei Jahren nur zwei Gefährdungen durch einen Hund registriert: "Es handelte sich dabei um einen Hund, der im Stadtgebiet an der Leine geführt wurde und auf der Straße nach einem Menschen schnappte. Dieser trug daraufhin eine leichte Bissverletzung davon", berichtet Nico Tim Glöckner, Leiters des Bereichs Bürgerservice, Sicherheit und öffentliche Ordnung, auf Anfrage der Stadtanzeiger-Redaktion. Beißvorfälle zwischen zwei Hunden, ohne Beteiligung oder Gefährdung eines Menschen, wurden 2018 vier Mal registriert, 2017 acht Mal.

Wenn ein Hund andere gefährdet, drohen dem Halter in Kehl eine Ermahnung und ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. "In gravierenden Fällen, wenn der Hund eine tatsächliche Gefahr darstellt und vermehrt frei herumläuft, kann der Hund von der Ortspolizeibehörde beschlagnahmt werden", so Glöckner. Außerhalb der Stadtgrenzen dürfen Hunde frei gelassen werden. "Toleriert werden freilaufende Hunde auch im Bereich des Kinzigdamms, von der Stahlwerkbrücke bis zur Neumühler Brücke im Bereich des Stadtgebiets", erläutert er weiter. Unverträgliche Hunde sollten jedoch immer an der Leine geführt werden. Für Kampfhunde ohne Wesenstest gilt in Kehl: Sie sind immer, auch außerhalb des Stadtgebiets, an der Leine zu führen und müssen jederzeit einen Maulkorb tragen.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.