"Spaziergänge"
Friedliche Grundstimmung nicht negativ beeinflussen

Bei der Stadtverwaltung Achern ist man der Meinung, dass grundgesetzlich garantierte Rechte wie freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit auch in der Pandemie nicht ohne Not außer Kraft gesetzt werden können.  | Foto: mak
  • Bei der Stadtverwaltung Achern ist man der Meinung, dass grundgesetzlich garantierte Rechte wie freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit auch in der Pandemie nicht ohne Not außer Kraft gesetzt werden können.
  • Foto: mak
  • hochgeladen von Rembert Graf Kerssenbrock

Ortenau (mak). Die Bilder sind noch recht präsent. Tausende Menschen kommen in etlichen Städten Deutschlands zusammen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Die Gegner der Maßnahmen machen ihrem Unmut immer noch Luft, aber die Form des Protests hat sich vielfach geändert.

Vielerorts versammeln sich neuerdings Gegner der Corona-Maßnahmen unter anderem montagabends zu spontanen "Spaziergängen", auch in der Ortenau. In Achern kamen am vergangen Montag mit rund 850 Personen die meisten für einen sogenannten Spaziergang in der Ortenau zusammen, dessen Strecke sich vom Rathaus Am Markt zum Wilden Mann und von da aus wieder zurück bis zum Klauskirchl zog. In Offenburg waren es 600 Menschen, die sich zu einem "Spaziergang" trafen.

"Spaziergänge" eine Versammlung?

"Hinsichtlich der Protestform der 'Spaziergänge' sprechen viele Anhaltspunkte dafür, diese regelmäßig als Versammlungen im Sinne des Artikel 8 des Grundgesetzes zu qualifizieren. Bei dieser Beurteilung sind die jeweils konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen", erklärt Ansgar Gernsbeck, stellvertretender Leiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums Offenburg, auf Nachfrage der Guller-Redaktion.

Die Stadtverwaltung Achern, bei der wir exemplarisch nachgefragt haben, wie sie mit dem Phänomen "Spaziergang" umgeht, bestätigte, dass während des "Spaziergangs" keine verkehrslenkenden Maßnahmen notwendig gewesen seien. "Zwischenfälle gab es keine und auch eine Gefährdung anderer Personen konnte nicht festgestellt werden", so die Stadtverwaltung Achern. Das bestätigt auch die Polizei: "Die bisherigen 'Spaziergänge' im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Offenburg verliefen durchweg gewaltfrei."

Die Stadtverwaltung Achern betont, dass sie die zum Ausdruck gebrachte Meinung der "Spaziergänger" nicht teile, andererseits aber anerkennen würde, dass die Stimmung friedlich sei. "Diese Grundstimmung wollen wir unsererseits nicht negativ beeinflussen", heißt es aus dem Rathaus weiter.

Deshalb halte man in Achern an der bisherigen Vorgehensweise fest. "Grundgesetzlich garantierte Rechte wie freie Meinungsäußerung können auch in der Pandemie nicht ohne Not außer Kraft gesetzt werden. Selbstverständlich muss auch jeder Spaziergänger für sich selbst eine eigenverantwortliche Prüfung vornehmen, ob er als Teil einer Ansammlung zum pandemischen Geschehen einen Beitrag leistet und gegebenenfalls mit seiner Teilnahme auch radikale politische Kräfte oder Verschwörungstheoretiker ungewollt unterstützt", so die Stadtverwaltung Achern weiter. Man werde die Entwicklung weiter beobachten "und unsere Erkenntnisse mit der Polizei ständig austauschen".

Angemeldete Gegenaktion in Offenburg 

In Offenburg formiert sich aber jetzt offenbar Widerstand gegen die "Spaziergänge". Die Vereinigung "Aufstehen gegen Rassismus Offenburg" ruft auf ihrer Facebookseite unter dem Motto "Den Aluhüten die Windlichter ausblasen" für morgigen Montag, 10. Januar, 18 Uhr, zu einer "angemeldeten Aktion" auf, "um gemeinsam mit Parteien und anderen Organisationen eine Menschenkette rund um das Rathaus zu bilden". Man wolle mit "Anstand, Abstand und Maske gemeinsam und entschlossen den öffentlichen Raum in der Stadt gegen Coronaleugner und rechte Akteure zurückerobern", heißt es in dem Facebookpost weiter.

Die in der Ortenau bisher friedliche Atmosphäre bei den "Spaziergängen" will man auch bei der Polizei nicht negativ beeinflussen. "Bevor entsprechende Ahndungen wegen Verstößen gegen die Abstandsregeln oder die Maskenpflicht erfolgen, werden die betroffenen Personen aufgefordert, sich regelkonform zu verhalten", so Gernsbeck. Grundsätzlich orientiere sich die Polizei bei einem etwaigen Einschreiten am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. "Spätestens beim Vorliegen von Straftaten ist die Polizei verpflichtet, ihrem Strafverfolgungszwang nachzukommen und einzuschreiten. Ebenso ist einzuschreiten, wenn die Lage zu eskalieren droht."

Auffällig in Achern sei, dass nur ein Teil der Teilnehmer aus Achern komme und viele Personen aus benachbarten Kommunen. "Erkenntnisse, warum sich Teilnehmer zum Spaziergang ausgerechnet in Achern treffen, liegen uns nicht vor", so die Stadtverwaltung Achern abschließend.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.