Weitere Lockerungen in Frankreich
Für Einreise kein PCR-Test mehr nötig

Aktuell gibt es keine Kontrollen an der Grenze, in Frankreich selbst kontrolliert aber die Polizei die Einhaltung der Einreiseregeln. | Foto: rek
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Ortenau (ds). Angesichts sinkender Inzidenzzahlen und gemäß seines Stufenplans hat Frankreich am 9. Juni weitere Einschränkungen aufgehoben. So wurde die Sperrstunde von 21 auf 23 Uhr bis 6 Uhr verschoben, Cafés und Restaurants sowie auch Sporthallen und Schwimmbäder können nun auch mit begrenzter Personenzahl im Innenbereich wieder öffnen. Auch die Einreisebestimmungen sind seit Mittwoch deutlich vereinfacht, touristische Reisen sind wieder erlaubt, ein PCR-Test ist hierfür nicht mehr nötig.

Neue Regeln im Eurodistrikt

In Frankreich ist grundsätzlich das Innenministerium für die Einreisebestimmungen zuständig. "Jedoch gerade in Zeiten von Covid-19 und mit Blick auf die Pandemieentwicklung im In- und Ausland steht es in enger Abstimmung mit der Regierung und den anderen Ministerien, wie zum Beispiel dem für Gesundheit", informiert Katrin Neuss, Presse-Referentin des Eurodistrikts Strasbourg-Ortenau, auf Anfrage. Nach wie vor sind Grenzgänger und Bewohner der Grenzregion in einem Umkreis von 30 Kilometer ihres Wohnortes, die nicht länger als 24 Stunden nach Frankreich einreisen, weiterhin von der Testpflicht befreit. Neu seit Mittwoch ist, dass alle vollständig Geimpften aus allen EU-Ländern ohne Testpflicht nach Frankreich einreisen können. "Als vollständig geimpft gilt man, wie auch in Deutschland, 14 Tage nach Empfang der zweiten Impfdosis oder vier Wochen nach der einmaligen Impfdosis von Johnson und Johnson. Für genesene Personen reicht der Nachweis alleine nicht, sie müssen eine Impfinjektion nachweisen", erläutert Neuss. Wer nicht oder noch nicht vollständig geimpft ist, benötigt für die Einreise nach Frankreich zwar keinen PCR-Test mehr, allerdings braucht man ab elf Jahren einen negativen Antigentest – wie er in der Ortenau in vielen Testzentren angeboten wird –, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Kontrolle durch französische Polizei

"Laut unseren Informationen wird der gelbe Impfausweis in Frankreich als Nachweis für Geimpfte und Genesene akzeptiert. Voraussichtlich ab dem 1. Juli soll es dann die Möglichkeit geben, den Impfnachweis in den europäischen Impfpass zu übertragen", so Pressesprecherin Katrin Neuss. Auch ein deutschsprachiges Dokument für einen über einen negativen Antigentest soll nach Eurodistrikt-Informationen in Frankreich anerkannt werden. Entsprechende Kontrollen führt die französische Polizei , die Police nationale und die Gendarmerie, durch. Aktuell gebe es keine systematischen Kontrollen an der Grenze, sondern stichprobenartige Kontrollen im Landesinneren. "Bei Nichteinhalten der (Einreise-)Regeln drohen Bußgelder in Höhe von 135 Euro, bei mehrmaligen Verstößen bis zu 3.750 Euro", weiß Neuss. Im Übrigen müssten auch bei einer reinen Durchreise durch Frankreich entsprechende Nachweise vorgelegt werden können, da die Polizei bei einer Kontrolle nicht unterscheiden könne, ob es sich um eine Durch- oder Einreise handele.

Trotz der vielen Änderungen und Neuerungen diesseits und jenseits des Rheins stellt man im Eurodistrikt fest, dass "die große Phase der Verunsicherung, wie wir sie im vergangenen Jahr erlebt haben, vorbei zu sein scheint". Der Eurodistrikt informiere mit regelmäßig aktualisierten und zweisprachigen Übersichten in den Sozialen Medien und auf der Eurodistrikt-Webseite unter www.eurodistrict.eu über die geltenden Regeln. "Darüber hinaus erhalten wir nur noch vereinzelt Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern", erklärt die Pressesprecherin.

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