Gepanscht
Nicht an jedem Honig waren nur fleißige Bienen beteiligt

Für deutschen Honig gelten strenge Maßstäbe, für den aus anderen Ländern nicht. | Foto: gro
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Ortenau (gro) Honig verbinden die meisten Menschen mit dem Gedanken an ein natürliches Produkt, das von Bienen gesammelt wird. Das ist auch korrekt, wenn dieser nach der deutschen Honigverordnung produziert wird. "Aber nur deutschem Honig darf nichts hinzugefügt werden", macht Martin Volk, Kreisvertreter Ortenau des Landesverbands Badischer Imker, deutlich. "Die Regeln der deutschen Honigverordnung gelten nicht bei Honig aus anderen EU-Ländern oder Drittstaaten."

Da verwundert es nicht, dass immer wieder vor gepanschtem Importhonig gewarnt wird. Dabei wird das Produkt mit Hilfe von Zuckersirup gestreckt. "Ohne eine Laboruntersuchung ist das in den meisten Fällen nicht festzustellen", sagt Christian Sauer, Vorsitzender des Imkervereins Offenburg. Der Grund ist einfach: "Honig besteht aus 80 bis 85 Prozent Zucker, fast der ganze Rest ist Wasser. Alle anderen Inhaltsstoffe zusammen machen nur zwei bis drei Prozent des Honigs aus."

Blüten und Honigtau

Imker unterscheiden zwischen Blüten- und Honigtauhonigen. "Die Inhaltsstoffe stammen aus drei Quellen: dem pflanzlichen Nektar, dem tierischen Honigtau und den Stoffen, die Bienen während der Honigbereitung zusetzen", erklärt Sauer. Wobei das Zuckerspektrum beim Blütenhonig drei Zuckerarten umfasse, während der vielseitige und komplexere Honigtau aus bis zu 20 verschiedenen Zuckern bestehen könne.

In der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung steht, was auf dem Etikett stehen muss. Im Fall von Honig ist dies die Verkehrsbezeichnung, der Name und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Importeurs, das Verzeichnis der Zutaten, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Füllmenge. Die Angabe des Herkunftslandes sei bislang noch freiwillig, so Sauer: "Der Deutsche Imkerbund bemüht sich, die Politik dazu zu bewegen, dass die Herkunft des Honigs angegeben werden muss." Aktuell finde man maximal die Unterscheidung in Deutscher Honig, Honig aus der EU oder Honig aus Nicht-EU-Ländern.

Das Qualitätszeichen "Echter Deutscher Honig" gebe es seit 1925. "Imker, die unter dieser Marke im Imkerbund-Glas Honig verkaufen wollen, müssen den Besuch eines entsprechenden Kurses nachweisen können", zeigt der Offenburger Imker die Qualitätssicherung auf. Solche Kurse würden von den Vereinen und dem Landesverband Badischer Imker angeboten. Schwerpunkte des Fachkundenachweises Honig sind unter anderem: gesetzliche Bestimmungen, Zusammensetzung des Honigs, Hygiene, Honigernte, sachgemäße Lagerung, Abfüllung, Honigqualität, Warenzeichen und Siegel des Deutschen Imkerbundes. "Der Landesverand Badischer Imker führt bei den Mitgliedern der Imkervereine Stichproben durch, bei denen die eingeschickten Proben im Honiglabor untersucht und beurteilt werden. Dabei möchte natürlich kein Imker mit einer Beanstandung auffallen", ist sich Christian Sauer sicher. Er selbst, wie viele andere Kollegen auch, nutze das Angebot, seinen Honig freiwillig vom Honiglabor der Landesanstalt für Bienenkunde in Hohenheim untersuchen zu lassen: "Obwohl diese Untersuchungen vom Land Baden-Württemberg bezuschusst werden, fallen für den Imker 60 Euro pro eingesandter Probe an."

Problem Pestizide

Sein Kollege Volk aus Schuttertal sieht bei Honig aus anderen Ländern aber noch andere Probleme. "In den USA etwa dürfen Bienen mit Antibiotika behandelt werden", gibt er zu bedenken. Die würden am Ende auch im Honig landen. "Und wenn Bienenvölker zum Beispiel in Mandelbaumplantagen der USA eingesetzt werden, sterben die meisten an den dort eingesetzten Pestiziden", zeigt Volk eine unschöne Seite auf.

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