Gegen wildes Parken auf Gehwegen
Wo die Sicherheit der Fußgänger Vorrang hat

Parken auf dem Gehweg ist nur innerhalb entsprechender Markierungen erlaubt. | Foto: ds
  • Parken auf dem Gehweg ist nur innerhalb entsprechender Markierungen erlaubt.
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Ortenau (ds). Der Parkdruck in den Innenstädten wächst und damit auch der Unmut von Fußgängern, die sich immer wieder mit zugeparkten Gehwegen konfrontiert sehen. Besonders Mütter mit Kinderwägen, Rollstuhlfahrer und ältere Menschen mit Rollatoren haben es dann besonders schwer und müssen auf die Straße ausweichen.

So hat die Stadt Ettenheim jüngst ihren Gemeindevollzugsdienst um eine Halbtagskraft verstärkt, um die Einhaltung der Verkehrsvorschriften zu überwachen. Denn Parken auf dem Bürgersteig ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich verboten: Nach Paragraf 12 StVO müssen Autos auf dem Parkstreifen oder am rechten Fahrbahnrand parken, es sei denn, Gehwegparken wird durch Beschilderung erlaubt. "Wenn die Straße so schmal ist, dass beim Parken am rechten Fahrbahnrand die Fahrspur zu eng wird, darf an dieser Stelle überhaupt nicht geparkt werden", erläutert die Pressestelle der Stadt Ettenheim, die auch mit dem Irrglauben aufräumt, dass Parken auf dem Trottoir erlaubt sei, sofern man 1,20 Meter frei ließe.

Parken nur auf markierten Flächen

In Ettenheim seien Gehwegparker zunehmend ein Ärgernis, ebenso das wilde Parken auf unmarkierten Flächen in der Innenstadt. "1989 wurde das Zonenhalteverbot in der Innenstadt eingerichtet. Ebenso besteht seit 2002 der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich in der Innenstadt. Innerhalb dieser Zone ist das Parken nur mit eingestellter Parkscheibe und nur auf markierten Parkflächen zulässig. In der engsten Innenstadtzone, also innerhalb des Oberen, Unteren und Ringsheimer Tores, ist die Parkdauer auf eine Stunde beschränkt. In einem Ring außerhalb der Stadttore darf zwei Stunden geparkt werden", informiert die Stadtverwaltung.

Auch die Stadt Lahr möchte stärker gegen Gehwegparker vorgehen. Hintergrund: "Die Stadt hat in den vergangenen Jahren viel zur Förderung des Fußverkehrs und des Radverkehrs getan. Vor allem bei den durchgeführten Fußverkehrschecks wurde deutlich, dass das Parken auf Gehwegen auch bei einer Restbreite von 1,20 Meter als sehr behindernd für den Fußverkehr empfunden wird", berichtet Lucia Vogt, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Durch die angestrebte Neuregelung, die der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten im Februar fasst, solle sichergestellt werden, dass die Fußwege auch tatsächlich den Fußgängern zur Verfügung stehen und nur noch in Ausnahmefällen auf Bürgersteigen geparkt wird, wenn entsprechende Markierungen dies erlauben.

Hoher Parkdruck

"Hierdurch soll eine größere Sicherheit für die Fußgänger geschaffen und der Komfort für den Fußgängerverkehr verbessert werden", so Vogt. Gehwegparken soll dann durch Markierungen überall dort erlaubt werden, wo es einen sehr hohen Parkdruck gibt und nicht auf die Fahrbahn ausgewichen werden kann. "Beispiele hierfür sind die Bertholdstraße, Jammstraße, Geigerstraße oder Eichrodtstraße. Auch dort wird jedoch darauf geachtet, dass zumindest noch eine vertretbare Gehwegrestbreite für die Fußgänger zur Verfügung steht", erläutert Lucia Vogt weiter. Überall dort, wo keine Markierungen vorhanden sind, soll das Parken auf Gehwegen künftig geahndet werden.

"Wir haben vor allem in den Ortschaften Probleme auf breiten Gehwegen", berichtet Annette Lipowsky, Pressesprecherin der Stadt Kehl, auf Anfrage. So hat die Stadt im vergangenen Jahr insgesamt 548 Verwarnungen ausgestellt, darunter 67 wegen Gehwegparken mit Behinderung und eine Verwarnung mit Parken auf dem Gehweg länger als eine Stunde.

Mehr zum Thema: 150 weitere Parkplätze „An der Bahn“ und „Am Gewerbekanal“

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