Radwegenetz
Fünf neue Fahrradstraßen schaffen mehr Sicherheit

- Durch fünf neue Fahrradstraßen - unter anderem in der Nibelungenstraße - ist eine sichere Durchquerung der Innenstadt auf dem Fahrrad möglich.
- Foto: Gabriele Dasch/Stadt Kehl
- hochgeladen von Lea Wölfle
Kehl (st) Kehl wird fahrradfreundlicher: Mit Nibelungenstraße, Kanzmattstraße, Allmendzeilstraße, Werderstraße und Richard-Wagner-Straße hat die Stadt fünf weitere Fahrradstraßen ausgewiesen. Damit gibt es neben der bereits als Fahrradstraße ausgewiesenen Friedhofstraße und jener zwischen dem Wohngebiet Schneeflären und der Parkanlage „Klein Allmend“ nun insgesamt sieben Straßen, in denen Radfahrer Vorfahrt haben. Sie sind Teil des städtischen Radverkehrskonzepts, das darauf abzielt, entlang der Hauptdurchfahrtsstraßen sichere Wege für Radfahrende und ein zusammenhängendes fahrradfreundliches Netz durch alle wichtigen Stadtteile zu schaffen, heißt es in der Pressemitteilung.
Tempo 30
Durch die neuen Regelungen gilt in den genannten Straßen nun Tempo 30. In der Nibelungen-, Kanzmatt- und Allmendzeilstraße bleibt die bereits bestehende Vorfahrtssituation erhalten. Um den vielen radfahrenden Schülerinnen und Schülern einen sichereren Schulweg garantieren zu können, wurde auch die Richard-Wagner-Straße als Fahrradstraße ausgewiesen und ist fortan Vorfahrtsstraße. Die Werderstraße schließt außerdem eine wichtige Lücke zwischen der bereits bestehenden Fahrradstraße in der Friedhofstraße und der überregionalen Radverbindung auf dem Kinzigdamm. So entsteht ein zusammenhängendes, sicheres und komfortables Netz an Fahrradstraßen, das insbesondere Radpendlerinnen und -pendlern sowie Schülerinnen und Schülern zugutekommt.
Regelungen
Was gilt in Fahrradstraßen? Radfahrende haben Vorrang, dürfen nebeneinander fahren und die gesamte Fahrbahnbreite nutzen. Das Überholen von Fahrrädern durch Autos ist erlaubt, wobei ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu beachten ist, damit Radfahrende weder gefährdet noch behindert werden. Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt Tempo 30. Fahrradstraßen sind durch eine eindeutige Beschilderung gekennzeichnet, die in den genannten Straßen bereits angebracht wurde. Im Frühjahr werden außerdem Piktogramme auf der Straße aufgebracht, die die Fahrradstraßen deutlicher erkennbar machen. Zusätzlich werden dann auch Sicherheitsstreifen zwischen Parkplätzen und Fahrbahn markiert, die das Risiko sogenannter Dooring-Unfälle reduzieren. Mit der Einrichtung der Fahrradstraßen wird auch die Parkregelung neu geordnet. Um zu verhindern, dass beim Ein- oder Ausparken eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht, werden die Stellplätze abwechselnd auf gegenüberliegenden Straßenseiten angeordnet. Dadurch entstehen in den genannten Straßen größere Begegnungsabschnitte, die eine bessere Übersichtlichkeit und dadurch mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden mit sich bringen. Mit der Ausweisung der fünf neuen Fahrradstraßen entsteht nun ein Netz klar geregelter Fahrradverbindungen durch die Stadt: Werder- und Allmendzeilstraße bilden eine Verbindung zu Richard-Wagner-Straße, Kanzmattstraße und in der Verlängerung zur Nibelungenstraße. Eine sichere Durchquerung der Innenstadt auf dem Fahrrad ist damit sowohl in Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung möglich.


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