Verhandlung vor Schwurgericht
Versuchter Totschlag mit abgebrochener Sektflasche?

Foto: rek

Kehl/Offenburg (st). Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg muss sich ab dem 1. Juli der 27-jährige H. wegen des Vorwurfs eines versuchten Tötungsdelikts, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verantworten.

Ihm wird zur Last gelegt, im Mai 2017 in Kehl einen Mann angegriffen zu haben, wobei der Angeklagte geschrien habe, dass er diesen „abstechen“ werde. Anschließend soll er den Geschädigten auf den Boden gedrückt, sich auf ihn gesetzt, ihn gewürgt und mit den Fäusten geschlagen haben. Zusätzlich habe er mit einer abgebrochenen Sektflasche auf den Geschädigten „eingestochen“ und ihn auch wiederholt getreten, unter anderem gegen den Kopf.

Schließlich habe H. von seinem Opfer abgelassen. Der Geschädigte erlitt bei dem Vorfall schmerzhafte Verletzungen und eine Wunde über dem Auge, welche genäht werden musste.

Das Verfahren war im Juli 2018 zunächst vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Kehl wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und der Bedrohung verhandelt worden. Der dortige Strafrichter hielt es allerdings für zweifelhaft, dass der Angeklagte von einem in Rede stehenden versuchten Tötungsdelikt „strafbefreiend“ zurückgetreten sei und hat das Verfahren daher zur näheren Untersuchung an die Schwurgerichtskammer nach Offenburg verwiesen.

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