Drogenprozess am Landgericht
Lange Haftstrafen und Sicherungsverwahrung

Foto: rek

Offenburg (st). Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat gegen vier Männer aus der Ortenau im Alter zwischen 21 und 35 Jahren wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Offenburg erhoben. Den Angeschuldigten werden insgesamt zehn Betäubungsmittelgeschäfte zwischen November 2020 und Februar 2021 zur Last gelegt.

Kiloweise Drogen und Dealer-Geld

Der Umfang der gehandelten Betäubungsmittel beläuft sich laut der Anklage insgesamt auf 26 Kilo Marihuana, vier Kilo Haschisch, drei Kilo Kokain und 1,5 Kilo Amphetamin, von denen im Rahmen von im Februar dieses Jahres durchgeführten Durchsuchungen noch knapp zehn Kilo Marihuana, gut 800 Gramm Kokain und knapp 80 Gramm Haschisch sichergestellt werden konnten. Durch den Verkauf der übrigen Drogen sollen die Angeschuldigten Einkünfte von insgesamt knapp 200.000 Euro erzielt haben. Das Gericht kann neben den zu verhängenden Strafen die Einziehung dieser Beträge im Wege der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung gegen die Angeschuldigten anordnen. Daneben wird das Gericht auch über die Einziehung der zum Teil bei der Begehung der Taten verwendeten Fahrzeuge der Angeschuldigten – unter anderem ein Mercedes-Benz S500 – zu entscheiden haben.

Ein Heranwachsender unter den Angeklagten?

Die Anklage lautet auf bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen. Die Hauptverhandlung findet vor der Jugendkammer des Landgerichts Offenburg statt, weil einer der Angeschuldigten zum Zeitpunkt der Taten das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und damit Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes war. Das Gericht wird daher unter anderem zu beurteilen haben, ob gegen ihn Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung gelangt.

Bis zu 15 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung

Im Falle einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht droht dem 21-jährigen wie den übrigen Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren, bei Annahme eines minder schweren Falles eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Da der 35-jährige Angeschuldigte bereits mehrfach – auch einschlägig – vorbestraft ist, steht bezüglich seiner Person auch eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Raum. Hierzu wird im Rahmen der Hauptverhandlung unter Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen die Frage beantwortet werden müssen, ob der Angeschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich ist. Drei der vier Angeschuldigten befinden sich seit ihrer Festnahme im Februar dieses Jahres in Untersuchungshaft.

Gegen einen der mutmaßlichen Lieferanten der Bande, einen 35-jährigen Franzosen aus Straßburg, wurde gesondert Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Offenburg erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, zwischen Dezember 2020 und Februar 2021 insgesamt 18 Kilo Marihuana und ein Kilo Kokain an die Bandenmitglieder verkauft und diese zuvor in das Bundesgebiet eingeführt zu haben, ohne selbst Mitglied der Bande gewesen zu sein. Auch er befindet sich seit Februar in Untersuchungshaft.

Die Hauptverhandlungstermine vor dem Landgericht Offenburg stehen noch nicht fest, mit einem zeitnahen Beginn der Hauptverhandlung ist zu rechnen.

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