Fußnote
Homo-Ehe, warum nicht?

Von wegen es ist unklar, wofür die Partei der Grünen steht. Mit einem Zehn-Punkte-Plan haben Cem Özdemir & Co. jetzt Farbe bekannt und gleich erklärt: "Wer mit uns koalieren will, der muss bereit sein, bei diesen Vorhaben entschieden mit voranzugehen." Das nenne ich doch mal Selbstbewusstsein und vor allem auch Entschlossenheit. Aber ist das jetzt schon eine Absage an eine mögliche Koalition mit der CDU?
Eines dieser zehn Gebote grüner Gewissensgrundsätze ist nämlich die Homo-Ehe. Die findet nicht jeder gut. Tatsächlich gilt Homophobie selbst heute noch in manchen konservativen Kreisen keineswegs als behandelbare psychische Angststörung, sondern als natürliche Körperabwehrreaktion. Liebe Betroffene, wenn sich der Körper wehrt, bekommt er Pickel. Vorurteile und daraus resultierende Angst und Ablehnung sitzen im Kopf. Aber wem sich schon alleine beim Wort Homosexualität die heterosexuellen Fußnägel hochrollen, der sollte an dieser Stelle vielleicht besser aufhören weiterzulesen.
Doch zurück zur Homo-Ehe. Damit tun sich weite Teile der CDU und CSU bekanntlich ein bisschen schwer. Schon die SPD hat versucht, die Koalitionspartner für das Thema zu erwärmen. Doch diese wollen gleichgeschlechtlichen ehewilligen Paaren partout nicht ihren Segen geben. So wichtig, dass sie einen Koalitionsbruch riskieren, ist den Sozialdemokraten das Thema allerdings auch nicht. Da ist es doch viel besser, sich bei diesbezüglichen Gesetzesentwürfen der Grünen und der Linkspartei mit fadenscheinigen Begründungen vor einer Entscheidung zu drücken. Gegen diese Abstimmungsverschleppung haben die Grünen nun Verfassungsklage eingereicht. Und jetzt erheben sie das Thema auch noch zur Koalitionsbedingung. Respekt! Aber vielleicht warten wir erst einmal ab, was geschieht, wenn es eine solche Option wirklich gibt.
Nun wurde es gleichgeschlechtlichen Paaren bereits 2001 großzügig zugebilligt, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Damals wurden ihnen dabei alle Pflichten, aber weit weniger Rechte als Eheleuten zugestanden. Gerichte haben in puncto Gleichstellung kräftig nachgebessert, aber es gibt halt immer noch entscheidende rechtliche Unterschiede. Und wenn es nach den Gegnern der Homo-Ehe geht, dann soll es dabei bleiben.
Hallo, es geht hier doch nicht darum, One-Night-Stands unter den besonderen Schutz der Verfassung zu stellen. Wir sprechen von Menschen, die bis der Tod sie scheidet in guten und schlechten Tagen für einander da sein wollen. Warum sollte ein solches Versprechen zwischen Mann und Frau schutzwürdiger sein als bei gleichgeschlechtlichen Paaren? Das Einzige, was diese von Heterosexuellen unterscheidet, ist die Tatsache, dass sie gemeinsam keine Kinder zeugen können. Dann dürfte aber auch keine Frau einen unfruchtbaren Mann ehelichen. Außerdem wäre eine Eheschließung für Frauen nach den Wechseljahren tabu. Wenn schon, denn schon.
Anne-Marie Glaser

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