Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
Sympathisant der Terrormiliz IS?

Foto: Symbolfoto: gro

Offenburg (st). Zum Einsatz am Offenburger Bahnhof am Dienstagabend informieren die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sowie die Polizeipräsidien Offenburg und Freiburg in einer gemeinsamen Presseerklärung, dass sich ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft befindet. Das Amtsgericht Karlsruhe hat gegen einen 18-Jährigen Haftbefehl insbesondere wegen des Vorwurfs der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten erlassen. 

Weiterer Vorfall in Freiburg

Die fortdauernden Ermittlungen erstrecken sich auch auf einen Vorfall am Freiburger Hauptbahnhof am 14. Januar 2022, bei dem der zu diesem Zeitpunkt noch jugendliche Beschuldigte im Zuge einer Polizeikontrolle mit einer täuschend echt aussehenden Schusswaffennachbildung angetroffen wurde. Gegen den Beschuldigten, der sich seinerzeit als Sympathisant der Terrormiliz IS zu erkennen gab, wurde durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in diesem Zusammenhang wegen des Vorwurfs des Vortäuschens einer Straftat Haftbefehl erwirkt, der jedoch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.

Bombenalarm am Offenburger Bahnhof

Wie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidiums Offenburg tags zuvor mitgeteilt hatten, ergaben sich am Dienstagabend gegen 19.30 Uhr erste Hinweise auf eine möglicherweise bevorstehende schwere Straftat im Bereich des Offenburger Bahnhofs. Im Zuge der Einsatzmaßnahmen konnte gegen 20.50 Uhr ein 18-Jähriger in einem Zug im Bahnhof Offenburg vorläufig festgenommen werden. Der Verdächtige soll zuvor telefonisch seine Verbindung zu einem geplanten Bombenanschlag eingeräumt haben. Umfangreiche Durchsuchungs- und Ermittlungsmaßnahmen führten bislang nicht zum Auffinden von Sprengmitteln.

Ermittlungen mit Hochdruck

Die Staatsschutzabteilungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sowie des Polizeipräsidiums Offenburg haben noch in der Nacht die Ermittlungen mit Hochdruck übernommen. Der 18-Jährige wurde am Nachmittag wegen des Tatvorwurfs der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Karlsruhe vorgeführt werden. Ein zweiter vorläufig festgenommener junger Mann wurde wieder auf freien Fuß gesetzt. Er konnte mit der Tat nicht in Zusammenhang gebracht werden.

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