Weisung gilt ab Samstag
Läden müssen wieder schließen

Ab Samstag muss der Einzelhandel seine Pforten wieder schließen. Dann ist nur noch Click & Collect möglich.  | Foto: mak
  • Ab Samstag muss der Einzelhandel seine Pforten wieder schließen. Dann ist nur noch Click & Collect möglich.
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Ortenau (mak). Die Läden in der Ortenau müssen ab Samstag, 20. März, wieder schließen, so die Anweisung des Landessozialministeriums, wie Landrat Frank Scherer am Donnerstag, 18. März, in einer Pressekonferenz mitteilte. Seit dem 11. März liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Ortenaukreis über der Marke von 50.  Am Mittwoch, 17. März, lag er bei 81,2. Im Landessozialministerium geht man bei diesem Wert offenbar von einem diffusen Infektionsgeschehen aus. Das sehen der Landrat für den Ortenaukreis und mit ihm das Gesundheitsamt anders. "Ich finde die Entscheidung nicht richtig", so Scherer. Und weiter: "Wir haben einen guten Überblick über das Infektionsgeschehen." Auch könnten die Kontakte nach wie vor nachverfolgt werden. Ebenso wenig sei das Gesundheitssystem im Ortenaukreis an seiner Belastungsgrenze. 

Das gilt ab Samstag

Ab Samstag ist in der Ortenau damit nur noch Click & Meet möglich, also Einkaufen nur mit Termin. Supermärkte sind davon weiterhin nicht betroffen. Somit gelten ab Samstag, 20. März, wieder die Regelungen der Corona-Verordnung für einen Inzidenz-Wert zwischen 50 und 100. Demnach müssen der Einzelhandel, Ladengeschäfte und Fachmärkte wieder schließen und dürfen nur noch nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben. Das gilt ebenso für Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten. Friseure und Baumärkte können hingegen geöffnet bleiben.

Nur noch Angehörige des eigenen Haushalts dürfen gemeinsam Sport treiben sowie mit Angehörigen eines weiteren Haushalts mit nicht mehr als fünf Personen. Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen mit Publikumsverkehr ist untersagt. Das heißt, Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nicht mehr gestattet. Das gilt auch für Tanz- und Ballettunterricht.

Kern der Frage sei, so Landrat Scherer, was ein diffuses Infektionsgeschehen sei. "Hierbei reden wir über eine Rechtsauslegung. Das müssen am Ende Gerichte entscheiden." Auch habe er gegen die Weisung des Ministeriums remonstriert und damit seine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Weisung zum Ausdruck gebracht, so Scherer weiter. 

Inzidenz nicht überbewerten

Bei der Bewertung der Lage rückten für ihn auch andere Rechtsgüter ins Zentrum. "Mir ist eine differenzierte und abgewogene Bewertung der Situation wichtig", so Scherer. Die Lage sei schlicht zu komplex, um sich hierbei auf einen einzigen Wert zu kaprizieren. Es müsse immer die Gesamtsituation vor Ort mit einbezogen werden. Der Staat müsse darüber hinaus darlegen, dass die Gründe für Freiheitseinschränkungen gegeben seien.

Auch die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Evelyn Bressau, wies darauf hin, dass der Inzidenzwert nicht überinterpretiert werden dürfe. "Die Situation mit einem Inzidenzwert von über 50 ist heute eine andere, als noch vor einem Jahr", erklärte sie. Mittlerweile seien ausreichend FFP2-Masken verfügbar, die Testkapazitäten seien um ein vielfaches höher und außerdem gehe das Impfen voran. Sie plädierte für eine generelle Maskenpflicht in den Innenstädten, um den Einzelhandel offen zu lassen. 

Infektionsgeschehen in Kitas und Schulen

Momentan finde das Infektionsgeschehen vor allem in Kitas und Schulen statt, so Bressau. Dies sei aber normal und für das Gesundheitsamt nicht überraschend. "Wir haben die Steigerung der Infektionszahlen nach der Öffnung der Schulen und Kitas erwartet", erklärte sie. Man könne nicht davon ausgehen, dass die Inzidenzen nicht steigen, wenn man die Bildungseinrichtungen öffne. Hierbei gehe es um das richtige Abwägen der Situation. Kinder bräuchten einerseits Kontakte und darüber hinaus würden sie in der Regel bei einer Infektion nicht schwer erkranken. Bressau geht auch davon aus, dass die Inzidenzzahlen in den Osterferien wieder fallen werden.

Eine Übersicht der geschlossene und geöffneten Einrichtungen und Aktivitäten gibt es hier. Für den Ortenaukreis gilt die Spalte “Inzidenz unter 100“.

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