Covid-19-Fälle im Ortenaukreis
Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 144,1

Foto: Glaser

Ortenau (st). 289 der von Freitag bis Sonntag vom Gesundheitsamt des Ortenaukreis ermittelten positiven Labornachweise wurden am Sonntagabend vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bestätigt. Damit beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der vergangenen sieben Tage bei 621 bestätigten Neuinfektionen „144,1“ (Stand 1. November, 16 Uhr). Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.
Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt in Baden-Württemberg bei „116,3“.
Die vom Landesgesundheitsamt bestätigten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Zell (3), Oberkirch (14), Ettenheim (7), Hausach (4), Kehl (39), Neuried (9), Sasbachwalden (2), Offenburg (67), Sasbach (3), Hohberg (5), Ohlsbach, Achern (13), Rust (7), Lahr (41), Appenweier (8), Haslach (3), Steinach (2), Gutach (3), Schwanau (4), Wolfach (5), Oberwolfach, Willstätt (3), Lauf (5), Schuttertal, Friesenheim (4), Rheinau (2), Gengenbach (3), Oppenau (5), Kippenheim (7), Mahlberg (2), Biberach, Kappelrodeck, Hornberg, Meißenheim (4), Lautenbach (2), Ortenberg, Ottenhöfen, Renchen (3) und Schutterwald (2).
Die Fallzahl der bestätigten Corona-Infizierten beträgt 2.954.

Geänderte Corona-Verordnung 

Am Nachmittag hat das Landratsamt Ortenaukreis seine Städte und Gemeinden informiert, dass die Allgemeinverfügung des Ortenaukreises vom 23. Oktober (Sperrzeitverkürzung, Abgabe alkoholischer Getränke, Messen) aufgehoben ist. Aufgrund der Bund-Länder Beschlüsse zu bundesweit einheitlichen und zeitlich befristeten verschärften Maßnahmen ist der Regelungsgehalt der erlassenen Allgemeinverfügung vom 23. Oktober entfallen. Die geänderte Corona-Verordnung des Landes geht weit über die Beschränkungen der Allgemeinverfügung hinaus. So gilt beispielsweise keine Sperrstunde mehr, sondern Gastronomen dürfen landesweit keine Gäste mehr empfangen. Nach dem Erlass des Sozialministeriums mussten die Landkreise mittels einer Allgemeinverfügung die Einführung einer Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbotes von Alkohol im gesamten Kreisgebiet verfügen.

Information

Seit dem 23. Oktober erfolgt die Berichterstattung des Gesundheitsamtes zur aktuellen COVID-19-Lage im Ortenaukreis nach den Zahlen des täglichen Lageberichts COVID-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (LGA). Dies dient der Vermeidung von Unklarheiten für die Bürgerinnen und Bürger und Medien, die durch abweichende Zahlen immer wieder entstanden sind.
Zudem hängen auch unmittelbare Rechtsfolgen an der Überschreitung bestimmter Werte, wie zum Beispiel einer 7-Tage Inzidenz von 50. Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Wird die 50-Grenze überschritten, ist das Landratsamt anstatt der Städte und Gemeinden direkt für viele einschränkende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Das Landesgesundheitsamt muss dazu das Überschreiten der Grenzwerte - und damit die Zuständigkeit – feststellen. So sieht es die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vor, wonach die Zahlen des Landesgesundheitsamts landesweit maßgeblich sind.

Die ausführliche Darstellung der aktualisierten Fallzahlen nach Altersgruppe, Geschlecht und Wohnort gibt es ab weiterhin immer mittwochs auf der Sonderseite des Ortenaukreises im Internet unter www.ortenaukreis.de/corona_fallzahlen
Der täglichen Lagebericht des LGA erfolgt meist gegen 19 Uhr und ist  abrufbar unter https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/.

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