Verwaltungsgerichtshof lehnt Öffnung ab
Klage von Kehler Gastronom erfolglos

Gastronom und Kläger Mirko Sansa (l). und Rechtsanwalt Dieter Eckert hatten sich ein anderes Urteil gewünscht. | Foto: rek
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Kehl (rek). „Ich bin enttäuscht“, mit diesen deutlichen Worten reagierte Mirko Sansa, Betreiber der Gaststätte „Hafen 17 im Kehler Hafen, am Freitag auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Mannheim, mit dem sein auf Wiedereröffnung der Gastronomie gerichteter Antrag abgewiesen wurde. „Angesichts der schwierigen Lage, in der ich mich befinde und in der sich die Gastronomie insgesamt befindet, hätte ich mir eine andere Entscheidung gewünscht.“ Sein Ziel lautet: "Ich will Gäste begrüßen und keine Förderanträge stellen."

Fertiges Hygienekonzept in der Schublade

Als Gründe für die Ablehnung dieses Antrags führe das Gericht im Wesentlichen aus, angesichts der fortdauernden Bedrohung durch die Pandemie habe der Gesetz- und Verordnungsgeber einen Spielraum bei der Auswahl unter den zur Verfügung stehenden Maßnahmen, erklärt der Offenburger Rechtsanwalt Dieter Eckert, der Sansa bei dem VGH vertreten hat. Selbstverständlich sei der Gleichheitsgrundsatz zu beachten, dieser sei aber vorliegend noch gewahrt, insbesondere im Vergleich zu Supermärkten, die der Grundversorgung dienten. „Zu der von uns aufgeworfenen Frage der Vergleichbarkeit mit Buchläden, Blumengeschäften oder Gartenbaumärkten trifft das Gericht leider keine Aussage“, so Dieter Eckert, „obwohl gerade hier eine vertiefte Prüfung nahegelegen hätte.“

Auch wenn das Robert-Koch-Institut attestiere, dass die Gastronomie kein Treiber in dieser Pandemie sei, sehen die Mannheimer Richter in dem diffusen Infektionsgeschehen eine ausreichende Begründung für die andauernde Schließung der Gastronomie. „Wir hatten unter Hinweis auf Entscheidungen anderer Gerichte ausgeführt, dass die Dauer der Betriebsschließung mittlerweile einem Betriebsverbot nahekommt, das unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht mehr zu rechtfertigen ist. Leider treffen die Richter an Verwaltungsgerichtshof hierzu keine spezifische Aussage, sondern verweisen pauschal auf staatliche Hilfen", kritisiert Eckert.

Natürlich hätte er auch sein Hygiene-Konzept vorgelegt, dass seit Wochen fertig in der Schublade liege. Teile davon seien: "Wir könnten umgehend einen Pavillon als Teststation aufbauen. Ich habe eigens eine Empfangsperson eingestellt, die jedem Gast das Hygienekonzept erläutert und auch die Luca-App zur Kontaktverfolgung wird eingesetzt", erklärt Sansa. "Wir wären zu jederzeit vorbereitet. „Unsere kostenintensiven Bemühungen um Einhaltung der Hygieneregeln werden in keiner Weise gewürdigt", macht er klar. Wichtig ist Sansa, dass er sehr wohl die pandemische Lage erkenne und akzeptiere, das bestimmte Maßnahmen notwendig seien – Betriebsschließungen aber in Gänze für die Gastronomie bei vorliegenden Hygienekonzepten eben nicht.

Allerdings, so Eckert, je länger die angeordneten Schließungen dauern würden, um so höher werde die juristische Messlatte für einschrände Maßnahmen dieser Art. Daher beobachte er mit Mirko Sansa die Lage und bei passender Gelegenheit würden sie wieder beim VGH vorstellig werden.

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