Ortenaukreis und Diakonie Kork erzielen Einigung
Wohneinrichtungen in Neuried können bezogen werden

Offenburg/Kehl (st). Die Verhandlungen des Ortenaukreises mit der Diakonie Kork über die Vergütung für zwei neue Wohneinrichtungen der Diakonie in Neuried wurden nun einvernehmlich abgeschlossen. Der Weg für den Betrieb der Häuser sei damit geebnet, informieren Sozialdezernent Georg Benz vom Ortenaukreis und Pfarrer Frank Stefan, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Kork.

„Die Verhandlungspositionen der Diakonie und des Ortenaukreises lagen ursprünglich weit auseinanderlagen. Beide Seiten mussten sich bewegen. Ich begrüße es sehr, dass es nun mit Rücksicht auf die Heimbewohner und Beschäftigten der Diakonie gelungen ist, einen für alle Beteiligten tragbaren Kompromiss zu finden“, kommentiert Landrat Frank Scherer die Entscheidung. Sozialdezernent Georg Benz ergänzt: „So ist es jetzt möglich, die beiden neuen dezentralen Wohneinrichtungen der Diakonie in Neuried auf eine finanziell gesicherte Grundlage zu stellen und zeitnah zu beziehen. Damit kann dort eine qualitativ gute Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderung stattfinden. Darüber freue ich mich sehr und hoffe, dass die Umzüge nun zügig und reibungslos erfolgen können.“

„Leider konnten wir das, was uns fachlich geboten erscheint, nicht vollumfänglich erreichen. Allerdings war uns wichtig, die neuen Häuser schnell in Betrieb nehmen zu können“, sagt Pfarrer Frank Stefan, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Kork. Nach der jetzt erzielten Einigung würden die Vorbereitungen für die Inbetriebnahme der Neubauten in Neuried nun wieder anlaufen. Insbesondere die zwischenzeitlich ausgesetzten Einstellungen neuer Mitarbeiter werde mit Hochdruck betrieben.

„In den Wohneinrichtungen in Neuried bekommen die Menschen jetzt zeitgemäße Wohnmöglichkeiten, die der Landesheimbauverordnung entsprechen. Deshalb sind wir froh, dass es zu diesem Abschluss kam. Insgesamt steht ja eine grundsätzliche Systemumstellung bevor, nach der zukünftig die Bedarfe jedes Menschen individuell erhoben werden müssen. Dann werden wir ja erneut im Gespräch sein“, so Stefan.Über die beim Landessozialgericht Stuttgart anhängigen Klagen wegen der strittigen Vergütung für die Tagesstruktur („Werkstatt und Förder- und Betreuungsgruppe“ in Kork) ist noch nicht entschieden.

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