Kunstdiebstahl vor Gericht
49-Jähriger muss sich verantworten

Offenburg (st). Das Amtsgericht Gengenbach verhandelt aufgrund der aktuellen Corona-Situation am Freitag, 23. April, in Saal 2 des Land- und Amtsgerichts Offenburg über mutmaßliche Kunstdiebstähle.

Der angeklagte 49-jährige französische Staatsangehörige soll in der Zeit von April 2016 bis Mai 2018 in den insgesamt  zur Anklage gebrachten Fällen Kunstgegenstände im Gesamtwert von rund 200.000 Euro aus Kirchen und Museen in Baden-Württemberg entwendet und an seinen im Elsass liegenden Wohnsitz verbracht haben. Unter anderem war eine barocke Johannesfigur aus dem Kloster Schöntal betroffen. Der Angeklagte soll die Taten mit großem Geschick jeweils während der regulären Öffnungszeiten der Einrichtungen begangen haben.

Zurück an Eigentümer

Bereits im Februar 2019 konnten im Rahmen einer gemeinsamen Durchsuchung durch französische und deutsche Ermittlungsbeamten wertvolle Kunstgegenständen in der Wohnung des Angeklagten in Frankreich sichergestellt werden. Diese wurden zwischenzeitlich bereits überwiegend den Eigentümern zurückgegeben.

Der Angeklagte ist mehrfach einschlägig vorbestraft und hat aufgrund gleichartiger Delikte bereits Freiheitsstrafen sowohl in der Schweiz als auch in Frankreich verbüßt. Im Ermittlungsverfahren zeigte er sich vollumfänglich geständig. Die Hauptverhandlung soll mit der Einlassung des Angeklagten beginnen, gegen Mittag werden sechs Zeugen vernommen.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.