Gerichtsverhandlungen nur in eiligen Zivilsachen
Dienstbetrieb eingeschränkt

Ortenau (st). Der Dienstbetrieb beim Landgericht Offenburg und bei den Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts -Offenburg, Lahr, Kehl, Gengenbach, Oberkirch, Wolfach - ist zunächst bis einschließlich 19. April 2020 deutlich reduziert. Das bedeutet, dass gegenwärtig öffentliche Gerichtsverhandlungen nur in eiligen Zivilsachen sowie in Haft- und Unterbringungssachen stattfinden. Die Öffnungszeiten von Amts- und Landgericht Offenburg wurden auf 9 bis 12: Uhr täglich beschränkt. Außerhalb dieser Zeiten ist ein Zutritt zum Gebäude nur möglich, wenn öffentliche Gerichtsverhandlungen stattfinden. Diese finden bis 19. April 2020 ausschließlich im Saaltrakt Moltkestraße 38 statt.

Die Erreichbarkeit der Gerichte per Post, Telefax und elektronischen Rechtsverkehr ist sichergestellt. Aufgrund der stark reduzierten Personalstärke der Gerichte können derzeit jedoch nur Eilsachen und Haftsachen bearbeitet werden. Schriftsatzfristen werden – wo gesetzlich möglich - großzügig verlängert. Die Funktionsfähigkeit der Justiz ist in allen Bereichen gesichert, in denen es um schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der Bürger geht, insbesondere die Freiheit der Person, die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Selbstbestimmungsfreiheit.

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