Positive Bilanz
Gute Noten für das Haus des Jugendrechts

Antrittsbesuch von Justizministerin Marion Gentges (3. v. l.) im Offenburger Haus des Jugendrechts: Reinhard Renter (v. l.), Heiko Faller, Dr. Herwig Schäfer, Dr. Jens Zeppernick und Ute Körner | Foto:  gro
  • Antrittsbesuch von Justizministerin Marion Gentges (3. v. l.) im Offenburger Haus des Jugendrechts: Reinhard Renter (v. l.), Heiko Faller, Dr. Herwig Schäfer, Dr. Jens Zeppernick und Ute Körner
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Offenburg (gro). Seit etwas mehr als einem Jahr hat das Haus des Jugendrechts in Offenburg seine Arbeit aufgenommen. Den Antrittsbesuch von Justizministerin Marion Gentges nutzten die Kooperationspartner für eine Bilanz der ersten zwölf Monate. Gentges lobte die Einrichtungen, bislang gibt es sechs in Baden-Württemberg, für ihre Arbeit. "Ich würde sie gerne flächendeckend in alle Amtsgerichtsbezirke ausbreiten", so Gentges. Denn es gehe nicht nur darum, Fehlverhalten von Kindern und Jugendlichen zu sanktionieren, sondern diesen auch Hilfe zukommen zu lassen, um nachfolgende Straftaten zu vermeiden. Drei weitere dieser Einrichtungen sind in Planung. Im Ortenaukreis haben die Städte Lahr und Kehl bereits ihr Interesse bekundet. "Der Ortenaukreis ist der flächenmäßig größte Kreis im Land, die Arbeit kann nicht nur von Offenburg aus gemacht werden", machte Gentges Mut, dass die Wünsche Realität werden könnten. Besonders Kehl mit seiner Grenzlage stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. "Eine Verknüpfung mit den französischen Behörden wäre dort sinnvoll", so Gentges.

Kürzere Bearbeitungsdauer

Der leitende Staatsanwalt Dr. Herwig Schäfer zog die Bilanz: Kurz nach dem Start im Februar seien die Kooperationspartner – die Polizei, die Staatsanwaltschaft sowie die Jugendhilfe des Ortenaukreises – durch den ersten Lockdown erst einmal ausgebremst worden. Erst im April und Mai habe die Zusammenarbeit, angepasst an die Coronaregeln, begonnen. "In diesem ersten Jahr wurden 374 Ermittlungsverfahren abgearbeitet", so Schäfer. Bei 30 Prozent handelte es sich um Diebstahlsdelikte, 20 Prozent waren im Bereich Betäubungsmittel angesiedelt, bei 14 Prozent ging es um Körperverletzung und elf Prozent waren Verkehrsdelikte. "Bei 15 Prozent der Verfahren kam es zu einer Verhandlung vor Gericht, ein Drittel von ihnen wurden durch Auflagen nach Paragraf 45 Jugendstrafrecht abgegolten. Bei sechs Prozent wurde ein Täter-Opfer-Ausgleich erreicht."
Der große Vorteil der Arbeit im Haus des Jugendrechts zeigt sich an der Dauer der Verfahren. Da alle Beteiligten parallel an den Fällen arbeiten, liegt die Bearbeitungsdauer von der Einleitung bis zum Abschluss bei 21 Tagen. "Zum Vergleich: andere staatsanwaltliche Verfahren haben eine Bearbeitungszeit von durchschnittlich 40 Tagen", so Schäfer.

Ein weiterer Vorteil ist, dass der Informationsaustausch zwischen den Kooperationspartner gut läuft. Damit auch die Jugendhilfe ihre sensiblen Daten teilen kann, werden die Eltern, die in die Verfahren miteinbezogen werden, gebeten, eine Schweigepflichtentbindung zu erteilen. Durch die Einstufung der Fälle in ein Ampelprinzip ist eine zielgerichtete Bearbeitung möglich.

Prävention als Angebot

Die Prävention spielt eine große Rolle: Neben einem Opferwiedergutmachungsfonds wird in Zusammenarbeit mit dem Anwaltsverein Offenburg eine kostenlose Rechtsberatung für alle unter 20 Jahren angeboten. Gemeinsame Projekte gibt es auch mit der Drogenberatung Drobs und einem freien Träger der Jugendhilfe, der Alltagsbegleitung anbietet. Die Stadt Offenburg ist mit der kommunalen Kriminalprävention dabei, bietet aber auch die Möglichkeit zur gemeinnützigen Arbeit. Geplant ist ein Projekt mit der Polizei, bei dem es um den Respekt vor den Beamten geht. Außerdem wird die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft im Spätsommer ins Haus des Jugendrechts umziehen.

Dr. Jens Zeppernick, Präsident des Landgerichts Offenburg, erklärte, warum die Gerichte nicht mit vor Ort arbeiten. "Wir sind die neutrale Instanz, die jugendlichen Straftäter müssen sich unserer Neutralität gewiss sein." Richterin Ute Körner, Amtsgericht, stellte fest, dass die Zahl der Verfahren, die vor Gericht enden, bereits zurückgegangen seien. Heiko Faller, Jugendhilfe des Ortenaukreises, lobte, dass dank der kurzen Wege, passgenaue Maßnahmen gefunden werden können. Polizeipräsident Reinhard Rentner sieht die Bündelung der Zusammenarbeit als positiv an.

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