Unfall vor Amtsgericht verhandelt
Illegales Autorennen auf Parkplatz

Das Amtsgericht Offenburg beschäftigt sich mit dem Unfall im Mai 2021 auf dem Parkplatz eines Offenburger Möbelhauses. | Foto: Polizei
  • Das Amtsgericht Offenburg beschäftigt sich mit dem Unfall im Mai 2021 auf dem Parkplatz eines Offenburger Möbelhauses.
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Offenburg (gro). Der Unfall am 17. Mai 2021 auf dem Parkplatz des Möbelhauses Braun in Offenburg sorgte für Aufsehen. Ein PS-starker BMW hatte den Bordstein überfahren, den Zaun zu einem benachbarten Parkplatz durchbrochen und ist auf dort abgestellte Fahrzeuge gefahren. Der Fahrer blieb unverletzt, der Beifahrer wurde verletzt.

Am Mittwoch startete vor dem Amtsgericht Offenburg der Prozess gegen die Beteiligten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 22-jährigen Fahrer des Unfallwagens sowie einem weiteren 21-jährigen BMW-Fahrer, der sein Auto noch rechtzeitig zum Stillstand bringen konnte, die Verabredung zu einem illegalen Autorennen auf dem Parkplatz vor. Der 22-Jährige, der in der Schweiz lebt, muss sich zudem wegen fahrlässiger Körperverletzung des Beifahrers verantworten.

Widerspruch gegen Strafbefehl

Beide Angeklagten hatten dem Strafbefehl widersprochen und machten während des Verfahrens keine Angaben. Eine Zeugin schilderte, dass die beiden Autos mit hoher Geschwindigkeit nebeneinander über den Parkplatz gefahren seien. Während der eine noch Abbremsen konnte, sei der andere durch den Zaun gefahren. Dass die beiden Angeklagten die Fahrer gewesen seien, habe sie beim Aussteigen aus den Autos gesehen. Eine weitere Zeugin hatte nicht die Fahrt, aber den Unfall gesehen und identifizierte den 22-Jährigen als Fahrer.

Polizisten des Polizeireviers Offenburg waren zuerst vor Ort. Als ihnen klar geworden sei, dass es sich um ein illegales Autorennen gehandelt haben könnte, sei die Verkehrspolizei gerufen worden. Der entsprechende Kollege bestätigte die Vermutung und sagte aus, dass es zwar Spuren für hohe Geschwindigkeiten auf dem Parkplatz gegeben habe, aber nur die am Bordstein in unmittelbarer Nähe des Unfallorts ließen sich dem entsprechenden Fahrzeug sicher zuordnen. Ein Urteil wurde nicht gefällt, da der 22-Jährige angab, dass seine Versicherung in einem technischen Gutachten festgestellt habe, dass die Bremsen nicht funktioniert hätten. Dieses muss nun erst vorliegen, bevor im April eine weitere Verhandlung ansteht.

Autoposer in der Ortenau

Vor allem während des Lockdowns war die Autoposerszene in der Ortenau aktiv. Die Fahrer der getunten Autos und Motorräder trafen sich in Lahr, Achern, Baden-Baden, Rastatt und Offenburg. "Meist handelt es sich um junge Männer im Alter zwischen 18 und 22 Jahren", so Polizeioberkommissar Sebastian Thomann. Es gebe aber auch ein paar Frauen in der Szene. "Es gibt rund 100 Personen im Bereich des Polizeipräsidiums Offenburg", so Thomann, die Szene sei im Vergleich zu Stuttgart oder Karlsruhe klein. Er macht ebenfalls deutlich, dass Fahrzeugtuning per se nicht verboten sei. "Allerdings nicht, wenn es sich um illegale Veränderungen handelt, die nicht im Fahrzeugbrief eingetragen wurden."

Die Fahrzeuge seien in der Regel hochmotorisiert, es würden Veränderungen bei den Reifen und dem Fahrwerk vorgenommen. Mit Folie werde nicht nur das Fahrzeug, sondern auch die Beleuchtungsanlage beklebt. Und laut seien die Autos: "Manche bohren den Auspuff auf, damit er Krach macht." Die jungen Fahrer fallen auf, indem sie mit röhrenden Motoren unnötig durch die Innenstädte fahren, aber es gebe auch Verabredungen zu illegalen Rennen. Wenn die technischen Veränderungen nicht eingetragen seien, sei in der Regel die Betriebserlaubnis erloschen. 2021 wurden 47 Auto stillgelegt. "Bei Kontrollen sind sie meist einsichtig", beschreibt Thomann. Das Aggressionspotential sei verhältnismäßig niedrig. Mit den Lockerungen im Sommer 2021 seien auch die Vorkommnisse zurückgegangen. Das mag auch daran liegen, dass die Polizei gemeinsam mit den Kommunen gegen die Szene vorgeht.

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