Neue Coronaverordnung ab 28. Juni
Mehr Freiheit bei niedriger Inzidenz

Ab Montag gelten neue Regeln, auch für Schwimmbäder. | Foto: gro
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Ortenau/Stuttgart (gro). Das Land Baden-Württemberg hat angesichts sinkender Infektionszahlen die Corona-Verordnung überarbeitet. Ab Montag, 28. Juni, gelten vier neue Inzidenzstufen. Generell gilt, überschreitet ein Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert, werden die Öffnungsschritte wieder zurückgenommen.
In der Inzidenzstufe 1 muss die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft unter zehn liegen, in der Stufe 2 zwischen zehn und 35, in der Stufe 3 zwischen 35 und 50 und in der Stufe 4 über 50. Ab einer Inzidenz über 100 werden gesonderte Regelungen erlassen. Für die Einordnung in die jeweilige Stufe zählen die Inzidenzen im jeweiligen Stadt- und Landkreis an den fünf Tagen vor dem 28. Juni – also vom 22. bis 27. Juni. Der Ortenaukreis hatte am Freitag bereits den Schwellenwert erreicht und liegt in der Stufe 1. Grundsätzlich gilt weiterhin: Abstand halten, Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, Hygiene einhalten und regelmäßig lüften.

In der Inzidenzstufe 1 dürfen sich maximal 25 Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen. In den Stufen 2 und 3 beschränkt es sich auf vier Haushalte und maximal 15 Personen, in der Stufe vier sind es nur zwei Haushalte und fünf Personen. In der Stufe 1 dürfen an privaten Veranstaltungen 300 Personen im Freien und unter Einhaltung der 3G-Regel in geschlossenen Räumen – also getestet, geimpft oder genesen – teilnehmen. In der Stufe 2 ist die Teilnehmerzahl auf 200 Personen begrenzt. In den Stufen 3 und 4 muss die 3G-Regel draußen und drinnen eingehalten werden. In Stufe 3 sind maximal 50 Gäste, in Stufe 4 maximal zehn Gäste gestattet.


Öffentliche Veranstaltungen und Kultureinrichtungen


1.500 Zuschauer sind bei öffentlichen Veranstaltungen wie Theater oder Konzerten in der Stufe 1 im Freien erlaubt, ab 300 muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. In geschlossenen Räumen sind maximal 500 Besucher oder maximal 30 Prozent oder mit 3G-Regel 60 Prozent der Kapazität erlaubt. 750 Personen dürfen im Freien in der Stufe 2 Kultur genießen, ab 200 herrscht Maskenpflicht, in geschlossenen Räumen sind es 250. In Stufe 3 sind mit 3G-Regel 500 Personen im Freien und 200 Personen in geschlossenen Räumen erlaubt. Bei der Stufe 4 gilt die 3G-Regel, die Teilnehmerzahlen reduzieren sich auf 250 Zuschauer draußen und 100 drinnen. Die Besucherzahl in Kultureinrichtungen wie Museen oder Galerien sowie Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder oder Freizeitparks ist bei einer Inzidenz unter 35 weder innen noch außen beschränkt. Ab der Stufe 3 muss bei Freizeiteinrichtungen die 3G-Regel eingehalten werden, die Zahl der Besucher ist eingeschränkt und die Innenräume müssen geschlossen werden.

Einzelhandel und Gastronomie

Keine Einschränkungen gibt es in der Gastronomie bei einer Inzidenz unter zehn. Zwischen zehn und 35 darf drinnen nicht geraucht werden. In der Stufe 3 gibt es keine Besucherbeschränkung im Freien, im Innenraum gilt die 3G-Regel sowie eine Beschränkung auf eine Person pro 2,5 Quadratmeter. Dies ist auch in Stufe 4 so, zudem braucht's immer einen Nachweis über Test, Impfung oder Genesung.

Die besonderen Regelungen für den Einzelhandel entfallen in den Stufen 1 und zwei. In den Inzidenzstufen 3 und 4 darf pro zehn Quadratmeter eine Person das Geschäft betreten, der Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung zählt, muss die Kontaktdaten erfassen. Kann ein Mund-Nasenschutz bei körpernahen Dienstleistungen nicht getragen werden, dann gilt in den Stufen 1 bis 3 die 3G-Regel, in Stufe vier kommt die Kontaktnachverfolgung hinzu. Eine Übersicht über alle geltenden Regeln findet sich unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210625_Auf_einen_Blick_DE.pdf.

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