Mord am Ortenberger Kreisel
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Im Mai wurde am Kreisel in Richtung Ortenberg ein Mord verübt. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die beiden Tatverdächtigen. | Foto: gro
  • Im Mai wurde am Kreisel in Richtung Ortenberg ein Mord verübt. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die beiden Tatverdächtigen.
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Offenburg (st). Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat nach dem Leichenfund am Kreisverkehr in Richtung Ortenberg am 12. Mai 2018 nunmehr Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes gegen einen 53-jährigen Mann und seine zwischenzeitlich 50-jährige Ehefrau zum Schwurgericht des Landgerichts Offenburg erhoben.

Dem zuletzt in Offenburg wohnhaften Ehepaar wird zur Last gelegt, einen 43-jährigen Mann aus Lahr einem gemeinschaftlichen Tatplan folgend mit einer Schusswaffe getötet zu haben. Hierzu habe die Frau den 43-jährigen zunächst unter einem Vorwand zum Tatort gelockt, wo ihr Ehemann ihn sodann durch mehrere Schüsse in Hals und Brustbereich getötet habe.

Das Motiv für die Tat ist laut Anklage im persönlichen Bereich zu suchen. So habe die Frau vor der Tat mit dem Opfer eine Beziehung mittels intimer Nachrichten über das Handy geführt, was der Ehemann herausgefunden habe. Hierdurch habe er sich in seiner Ehre verletzt gefühlt. Der 53-Jährige hat eine Beteiligung an der Tat bestritten. Seine Ehefrau hat angegeben, das Opfer ohne Beteiligung ihres Ehemanns erschossen zu haben, nachdem sie von dem 43-Jährigen am Tatort bedrängt worden sei.

Die Staatsanwaltschaft hält die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe für gegeben, da der Tat sittlich auf tiefster Stufe stehende Motive zugrunde lägen und die Tat unter bewusster Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers begangen worden sei. Dem 53-Jährigen wird darüber hinaus zur Last gelegt, im Rahmen seiner Untersuchungshaft am 22. Juni in der Justizvollzugsanstalt Offenburg einem Mitgefangenen vorsätzlich mit der Faust ins Gesicht geschlagen und diesen hierdurch verletzt zu haben.

Die Anklage lautet auf gemeinschaftlichen Mord, im Falle des Mannes in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung. Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeschuldigten lebenslange Freiheitsstrafen. Die Angeschuldigten befinden sich nach wie vor in Untersuchungshaft. Mit der Durchführung einer Hauptverhandlung vor dem Landgericht Offenburg ist ab Ende Januar zu rechnen.

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