Umsetzung der Impfpflicht
Es fehlt an Personal und klaren Vorgaben

Ab dem 16. März gilt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. | Foto: Symbolfoto: mak
  • Ab dem 16. März gilt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.
  • Foto: Symbolfoto: mak
  • hochgeladen von Matthias Kerber

Ortenau (mak). Was bedeutet die einrichtungsbezogene Impfpflicht aber nun konkret für Einrichtungen? Die Guller-Redaktion hat exemplarisch bei der Diakonie Kork und dem Ortenau Klinikum nachgefragt.
"Wir haben eine Impfquote von über 91 Prozent", erklärt Frank Stefan, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Kork. Dennoch gehe er davon aus, dass über 100 Mitarbeiter an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. "Sollten diese ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen, wäre die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebes und der Versorgung stark beeinträchtigt. Die Personalsituation in den Diensten der Eingliederungshilfe ist ja auch in 'normalen' Zeiten sehr eng bemessen. Wir haben nicht den 'Luxus', hierbei auf Personal verzichten zu können", macht Stefan deutlich. Jeder nicht zur Verfügung stehender Mitarbeiter würde schmerzlich fehlen.

Im Ortenau Klinikum fahre man nach wie vor auf Sicht, sagt Pressesprecher Christian Eggersglüß. "Wir sind flexibel und passen unsere Kapazitäten an die vorhandenen Ressourcen optimal an. Die Notfallversorgung ist in jedem Fall gewährleistet. In der Pflege haben wir ein sogenanntes Flex-Team eingerichtet, aus dem Pflegende bei Bedarf schnell einspringen können", so Eggersglüß weiter.

Auch im Ortenau Klinikum habe man eine Impfquote von "weit über 90 Prozent". Man gehe davon aus, dass auch "Mitarbeiter ohne einen Nachweis über Impfschutz oder Genesung nach dem 15. März weiterbeschäftigt werden können. Das Ortenau Klinikum wird das auch so praktizieren bis eine Entscheidung des Gesundheitsamtes vorliegt. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Gesundheitsamt gegenüber allen betroffenen Beschäftigten ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot aussprechen wird", macht Eggersglüß deutlich.

Beschäftigungsverbot unverhältnismäßig

Bei der Diakonie Kork sieht man ein generelles Beschäftigungsverbot kritisch und hält es für "unverhältnismäßig". "Das Gesundheitsamt muss bei seiner Prüfung viele Faktoren berücksichtigen. Dazu gehört auch der Aspekt der Gefährdung der Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur", findet Stefan. Seiner Überzeugung nach sei der weitere Einsatz seiner Mitarbeiter aufgrund der hohen Hygienestandards und der hohen Impfquote auch bei den Bewohnern, den Werkstattbeschäftigten und anderen Klienten durchaus verantwortbar.

Im Ortenau Klinikum sei man zuversichtlich, dass die zuständigen Behörden jeden Einzelfall umfassend bewerten und die Ermessensspielräume voll ausschöpfen werden, um einen personellen Engpass zu vermeiden. Schließlich bestehe im Gesundheitsbereich bundesweit ein grundsätzlicher Fachkräftemangel.

Ausbilden und einstellen

Um dem entgegenzutreten, habe man am Ortenau Klinikum in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. "So hat das Ortenau Klinikum massiv für die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger geworben, eine Kampagne zur Anwerbung von Pflegekräften gestartet, ausländische Pflegekräfte gewinnen und integrieren können oder auch besondere finanzielle Anreize für einen Stellenwechsel an das Ortenau Klinikum geschaffen", erläutert Eggersglüß.

Auch bei der Diakonie Kork schöpft man die Möglichkeiten des Arbeitsmarktes auch. "Wir bilden aus, wir stellen ein", so Stefan. Und weiter: "Bei Engpässen wird auch Personal von Personalagenturen angemietet. Wo möglich, stocken wir auch die Arbeitsverträge von Teilzeitmitarbeitenden auf, sofern diese das leisten können. Allerdings kommt es nicht nur auf die Zahl der Köpfe an, sondern auch auf die passenden Qualifikationen. Hierbei gibt es enge Grenzen der Optionen. Wir arbeiten nach Standards, die es ermöglichen, das Personal weiterhin einsetzen zu können. Dazu zählen engmaschige Testungen, die Nutzung von Masken und Schutzkleidung."

Von einem Notstand will Stefan aber nicht sprechen. "Das birgt Assoziationen, die hierbei nicht angemessen sind." Allerdings sei die Qualität der Arbeit deutlich eingeschränkt, vor allem bei der Individualität der Teilhabe. Das bringe gerade auch für Menschen mit Behinderung deutliche Einschränkungen ihrer Lebensoptionen mit sich.

Um die einrichtungsbezogene Impfpflicht entsprechend vorbereiten zu können, gebe es schlichtweg nicht genug Personal, so Stefan. "Für die Umsetzung fehlen zum Teil klare Vorgaben durch den Gesetzgeber", ergänzt Eggersglüß abschließend.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.