Corona-Regeln der Alarmstufe II
Nur stichprobenartige Kontrollen

Die Städte können nur stichprobenartig die Einhaltung der geltenden Corona-Regeln überprüfen.  | Foto: mak
  • Die Städte können nur stichprobenartig die Einhaltung der geltenden Corona-Regeln überprüfen.
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Ortenau (mak). Die Inzidenzen sind auf nach wie vor sehr hohem Niveau. Seit vergangenem Mittwoch, 24. November, gelten in Baden-Württemberg schärfere Regeln, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Die Maßnahmen betreffen vor allem Ungeimpfte und nicht von Covid-19 genesene Menschen. Mittlerweile gilt im Land die neue Alarmstufe II, die unter anderem die 2G plus-Regelung bei Veranstaltungen, auf Weihnachtsmärkten, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, in Prostitutionsstätten und Diskotheken vorsieht. Das heißt, der Zugang ist nur für Geimpfte oder Genesene gestattet, die zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können.

Gehen mit der Neufassung und Verschärfung der Corona-Regeln auch verstärkt Kontrollen einher?
"Die Kontrollen werden wie bisher auch stichenprobenartig vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) im Rahmen seines Streifendienstes sowie der personellen Möglichkeiten vorgenommen", erklärt Helga Sauer, Pressesprecherin der Stadt Achern, auf Nachfrage. In der Großen Kreisstadt kümmern sich die zwei Vollzeitbeschäftigen des KOD und drei weitere Mitarbeiter in geringfügiger Beschäftigung im Rahmen ihrer Aufgaben um die Kontrollen.

Mitarbeiter ausgelastet

In Lahr seien ebenso alle acht Mitarbeiter des KOD mit den Kontrollen beauftragt, so Pressesprecher Nicolas Scherger. Im Dienstplan sei die wöchentlich mehrfache Überprüfung der Einhaltung der geltenden Regeln ausdrücklich vorgegeben. "Der Umfang der Kontrollen ist bereits jetzt hoch." Eine Verlagerung der Kontrollschwerpunkte werde geprüft, so Scherger weiter. Vor allem die Gastronomie, Diskotheken und Clubs seien bisher im Fokus der Überprüfungen gewesen.

In Achern konzentriert man sich bei den Kontrollen eher auf den öffentlichen Raum als solchen. "Eine systematische Kontrolle von Bars oder Restaurants wird alleine schon aus personellen Kapazitätsgründen tatsächlich nicht zu leisten sein", erklärt Sauer, betonte aber auch, dass Hinweisen auf Verstöße oder Unregelmäßigkeiten nachgegangen werde.

Aufklärung ist das Wichtigste

Auch in Offenburg fallen die Kontrollen durch das Team Gewerbe, Sicherheit und Ordnung stichprobenartig aus – einen Außendienst, wie den KOD in Achern und Lahr, gibt es in Offenburg nicht. "Gerade in Zeiten, in denen die Verordnungen sich häufig ändern, haben Menschen im Land häufiger den Überblick über die aktuell geltenden Regelungen verloren und verstoßen in der Folge ohne Absicht gegen die Verordnung", so Stadtpressesprecher Florian Würth auf Nachfrage. Deshalb seien Aufklärung und Beratung der Gewerbetreibenden, Gastronomen sowie Bürger für die Stadt Offenburg das wichtigste Mittel, um Verstöße zu verhindern, so Würth weiter.

Bei einer Schwerpunktaktion am 11. und 12. November seien insgesamt 30 Gaststätten kontrolliert worden, wobei die Hälfte die vollständige Einhaltung der Regeln vorweisen konnte. Mängel bei den restlichen Betrieben seien hauptsächlich in der Datenerfassung der Gäste und der Maskenpflicht bei Mitarbeitern gewesen. In Offenburg habe man von Januar bis Oktober dieses Jahres rund 1.200 Verfahren wegen Verstößen eingeleitet.

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