Masterplan-Verkehr umsetzen
ADFC begrüßt Park-Konzept der Stadt

Der ADFC Offenburg spricht sich für eine Erhöhung der Parkgebühren - auch für Bewohnerparkplätze - in Offenburg aus. | Foto: gro
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Offenburg (st/gro) Am Montag, 9. Oktober, tagt um 17 Uhr der Offenburger Gemeinderat im Salmen. Einer der Tagesordnungspunkte beschäftigt sich mit dem Thema "Parkraumbewirtung und Bewohnerparkgebühren". Dazu nimmt der ADFC Offenburg in einem Schreiben Stellung.

Er weist drauf hin, dass das Konzept im Verkehrsausschuss am 12. Juli diskutiert und mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt worden war. Es sei unzweifelhaft, dass das Parken in öffentlichen Innenstadträumen erschwert und verteuert werden müsse, so der ADFC. Zum einen wegen der immer noch steigenden KFZ-Verkehrszahlen, zum anderen wegen des Wunsches der Bürger nach menschenfreundlichen Innenstädten. Letztere seien auch Treiber für mehr Lebensqualität, für höhere Besucherzahlen und damit auch für mehr Umsatz für den Einzelhandel.

Belastung für Bewohner

Der ADFC schreibt, dass der fahrende sowie der ruhende KFZ-Verkehr in Offenburg immer noch zunehme und eine Belastung für Bewohner und Besucher sei. Dies mache die Stadt zunehmend unattraktiv, und auch die Erfüllung der Klimaziele rücke in weite Ferne. Der Deutsche Städtetag betone laut dem Schreiben, dass Städte grundsätzlich Gebühren für das Bewohnerparken erhöhen könnten. "Das ist wichtig, denn Städte sind nicht in erster Linie Parkplätze", wird Hauptgeschäftsführer Helmut Deddy zitiert. "Wer im knappen öffentlichen Raum parken will, der muss auch bereit sein, dafür zu zahlen."

Der Masterplan Verkehr 2035, führt der ADFC weiter aus, der vom Gemeinderat verabschiedet worden sei, gehe in die richtige Richtung. Im Kapitel 4.1.5 schlage er noch wesentlich deutlichere Maßnahmen zur Parkraumregulierung vor. Die Vorschläge der Stadtverwaltung könne man daher nur als einen ersten notwendigen Schritt betrachten. Es sei fatal, schon jetzt die erforderlichen Maßnahmen auszubremsen und oder verhindern, wirbt der ADFC für die Maßnahmen.

Er erscheine zudem nicht ungerecht, dass wie in modernen stadtnahen Wohnsiedlungen üblich, für Garagen oder Tiefgaragenstellplätze mindestens 50 Euro im Monat bezahlt werden müssten, während durch Bewohnerparken für 2,50 Euro im Monat (oder weniger als zehn Cent am Tag) wertvolle öffentliche Innenstadtfläche belegt werde. Die empfohlene Anhebung der Bewohnerparkgebühr könne daher nur als maßvoll betrachte werden, so der ADFC.

Vergleich mit anderen Städten

Viele vergleichbare Städte hätten schon jetzt höhere Gebühren beschlossen. Als Beispiel werden Ludwigsburg, Reutlingen und Konstanz angeführt, w0 120 Euro pro Jahr fällig würden, und Ravensburg, das die Gebühren jährlich um 50 Euro erhöhen würde. In Freiburg seien noch wesentlich höhere Bewohnerparkgebühren geplant.

Erfahrungen in anderen Städten zeigten, dass eine substantielle Erhöhung der Bewohnerparkgebühren die Anzahl der Anträge auf Bewohnerparken reduziere. Manche Bürger stiegen dann auf ÖPNV oder auf das Fahrrad um, andere räumten ihre als Abstellkammern genutzten Garagen aus und benutzten diese. In Reutlingen seien nach der Gebührenerhöhung von 30 auf 120 Euro dreißig Prozent weniger Anträge gezählt worden. Selbst bei einem wesentlich geringeren Rückgang würde sich der Parkdruck in der Innenstadt deutlich verringern, und vielleicht könnten dann sogar so schöne Plätze wie der Gerichtsplatz mit seinem alten Baumbestand wieder an die Menschen zurückgegeben werden, hofft der ADFC.

Der ADFC hätte sich in manchen Punkten mutigere Vorschläge gewünscht, heißt es in der Stellungnahme. So wäre eine stärkere Erhöhung der Bewohnerparkgebühren verkehrs- und umweltpolitisch geboten. Auch schlage der ADFC vor, die Gebühren für Kurzzeitparkplätze und gebührenpflichtige Parkplätze in Innenstadtnähe deutlich über die Gebühren von Parkhäusern zu erhöhen, um Autofahrer zu motivieren, die Parkhäuser zu benutzen. Schließlich fordert der ADFC ein konsequentes Vorgehen gegen ordnungswidriges Parken.

Dennoch, um Stillstand in der Verkehrsplanung zu vermeiden, fordert der ADFC den Gemeinderat auf, in der Sitzung vom 9. Oktober 2023 dem Beschlussantrag 080/23 mit der Ergänzungsvorlage 152/23 zu folgen.

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