Landrat Scherer reagiert auf Netzwerk
Offener Brief zur Impfpflicht

Foto: LRA

Ortenau rek/st). Nach dem offenen Brief des Netzwerks "Medizinisches-Personal Ortenau" zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und der Ankündigung eines "Trauermarschs" am 16. März hat nun Landrat Frank Scherer ebenfalls mit einem offenen Brief reagiert, den wir hier im Wortlaut wiedergeben:

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Dr. Vogel,

Ihren Offenen Brief vom 9. März 2022 zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht habe ich erhalten.

Meine Kreisverwaltung ist stets an einem fachlichen Austausch interessiert. So hat die Amtsleiterin meines Gesundheitsamtes, Frau Dr. Bressau, am Abend des 9. März an einer Fortbildungsveranstaltung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte teilgenommen und ausführlich über das weitere Vorgehen des Gesundheitsamtes informiert. Sie hatten selbst auch an der Veranstaltung teilgenommen. Aus den Ausführungen von Frau Dr. Bressau konnten Sie sicherlich entnehmen, dass mein Gesundheitsamt mit Weitblick, lösungsorientiert und unter Berücksichtigung der Ermessensspielräume, welche das Gesetz vorgibt, handeln wird.

Ein Austausch auf fachlicher Ebene wird im Rahmen Ihrer geplanten Veranstaltung nicht möglich sein, weswegen weder ich noch ein Vertreter meiner Kreisverwaltung daran teilnehmen werden.

Rechtsgrundlage für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist § 20a des Infektionsschutzgesetzes. Dabei handelt es sich um ein Bundesgesetz, auf dessen Inhalte ich keinen Einfluss nehmen kann und welches wir vollziehen müssen und auch werden. Dies gebietet uns bereits die staatliche Ordnung unseres Landes, eine Normverwerfungskompetenz steht dem Landratsamt als staatlicher Behörde nicht zu. Dies ist Sache der zuständigen Verwaltungsgerichte.

Die ungeimpften Personen können die in den Ortenauer Impfzentren ausreichend vorhandenen Impfmöglichkeiten nutzen - mit dem neuen Nuvaxovid Impfstoff oder den anderen bekannten Impfstoffen. Nuvaxovid ist vorrangig für die einrichtungsbezogenen Impfungen reserviert. Bei Personen, die im Verwaltungsverfahren den Beginn einer Impfreihe nachweisen, wird das Gesundheitsamt zunächst von belastendenden Verfügungen absehen und den weiteren Verlauf abwarten.

Abschließend kann ich Ihnen nochmals versichern, dass wir mit Augenmaß und im Interesse aller auf die betroffenen Versorgungsleistungen angewiesenen Personen handeln werden.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Scherer
Landrat

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