Bilanz der Staatsanwaltschaft Offenburg
2020 mehr Ermittlungsverfahren

Foto: Symbolbild set

Offenburg (gro). Die Zahl der Ermittlungsverfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Offenburg 2020 erneut gestiegen. Es wurden 20.656 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Straftäter sowie weitere 10.585 gegen unbekannte Täter geführt.  Das stellte der leitende Oberstaatsanwalt Dr. Herwig Schäfer bei der Jahrespressekonferenz am Mittwoch, 24. März, vor.  "Die Arbeit hat nicht nachgelassen", so Schäfer. 

Die meisten dieser Verfahren lagen im Deliktsbereich von Betrug und Untreue - insbesondere im Bereich des Internetbetrugs. "Es ging um Käufe, die nicht bezahlt wurden, aber auch um Ware, die nicht versendet wurden", erläutert Schäfer. Auch nicht-genehmigte Abbuchungen seien darunter zu verstehen. Dieser Deliktsbereich macht 20 Prozent oder 4.126 Verfahren aus.

Ein Anstieg um 54 Prozent war bei den Ermittlungsverfahren im Bereich Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. "Das ist auch der Lage in der Grenzregion geschuldet", so Schäfer. Die Gründe für den Anstieg sieht der Oberstaatsanwalt sowohl in der personellen Verstärkung der Bundespolizei als auch in der gesteigerten Kontrolltätigkeit. Es wurden 3.309 Verfahren eingeleitet. 

Dagegen sind die Verkehrsstraftaten gegenüber dem Vorjahr um 8,9 Prozent gesunken, 3.257 Mal ermittelte die Staatsanwaltschaft in diesem Bereich. Einen coronabedingten starken Rückgang um 16,7 Prozent gab es im Deliktsbereich Diebstahl. Die Zahl der Verfahren sank auf 1.954. "Sowohl im Bereich Wohnungseinbruch als auch bei den Ladendiebstählen macht sich dies bemerkbar", so Schäfer. Er sieht die Gründe sowohl in den Geschäftsschließungen, aber auch in den Erschwernissen beim Grenzübertritt. 

Ebenfalls zurückgegangen ist die Zahl der Ermittlungsverfahren im Bereich der Betäubungsmitteldelikte. "Auch hier wirken sich die Ausgangs- und Kontakbeschränkungen in der Corona-Pandemie aus", führt Schäfer aus. Durch den hohen Kontrolldruck der Polizei hätten Verkäufer und Konsumenten nicht mehr so leicht zusammenfinden können. Die Zahl der Verfahren lag bei 1.812. Die Zahl der Ermittlungsverfahren im Bereich der vorsätzlichen Körperverletzung ging um 14,2 Prozent auf 1.520 zurück. 

Angestiegen ist dagegen die Zahl der Ermittlungsverfahren im Bereich der Sexualstrafdelikte. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Verbreitung und dem Besitz von kinderpornografischen Schriften. Es wurden 159 Verfahren wegen Verbreitung und Besitz eingeleitet. Staatsanwältin Raffaela Sinz erklärte, dass seit dem vergangenen Jahr die Nichtregierungsorganisation National Center für Missing and Exploited Children (NCMEC) Daten über Täter an das Bundeskriminalamt liefere. Diese IP-Adressen würden vor Ort überprüft. "Ein juristisches Problem ist unter anderem, ab wann solche Bilder als Besitz definiert werden", macht Sinz auf die Problematik aufmerksam. Denn oftmals würden die Bilder nicht auf Festplatten gespeichert oder ausgedruckt. Eine weiteres Problem in diesem Bereich sind WhatsApp-Gruppen, in denen Bilder mit solchen Inhalten getauscht würden - auch unter Jugendlichen in sogenannten Schulhofgruppen. Ein Bereich, in dem auf die Staatsanwaltschaft viel Arbeit zu kommt, denn derzeit wird an einer Verschärfung der Gesetzes gearbeitet. Es ist geplant, die Verbreitung von Kinderpornografie als Straftatbestand einzustufen, damit werden solche Fälle immer vor Gericht verhandelt werden.

Abgeschlossen wurden in 2020 21.147 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Straftäter, davon 4.114 Verfahren durch Anklage oder Strafbefehlsantrag zu den verschiedenen Strafgerichten im Landgerichtsbezirk Offenburg. 17.033 Verfahren, also rund 80,5 Prozent der erledigten Verfahren, wurden durch andere Arten erledigt. Dazu gehört, das der Tatnachweis nicht erbracht werden konnte, eine Bestrafung nicht erforderlich war, weil ein Täter-Opfer-Ausgleich gelang, Geldstrafen verhängt wurden oder die Täter wegen einer schwereren Tat bereits angeklagt wurden. Bei den Verkehrsdelikten werden nur schwere Fälle verhandelt, alle anderen gehen zurück an die Bußgeldbehörden. Hinzu kommt eine Zahl von Ermittlungen, bei denen der Täter eine falsche Adresse angegeben hatte und so nicht belangt werden konnte. Ein Teil wurde auch an andere Staatsanwaltschaften weitergegeben. 

2020 wurden durch die Staatsanwaltschaft 4.114 Verfahren mit öffentlicher Klage abgeschlossen, wobei in 665 Verfahren Anklage erhoben oder ein vereinfachtes Jugendverfahren beantragt wurde. In 3.442 Verfahren wurde ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt. 65 Prozent der Strafbefehle wurden ohne Hauptverhandlung rechtskräftig, weil kein Einspruch eingelegt wurde. 

16 Prozent aller Verfahren kamen 2020 aus dem Bereich der Jugendkriminalität. Die Hauptdeliktsfelder sind nahezu identisch mit denen der Erwachsenenkriminalität. Der Rückgang in diesem Bereich auf 3.283 Ermittlungsverfahren zeigt sich in nahezu allen Deliktsbereichen bis auf Betrug und Untreue, wo die Zahlen nach oben gingen.

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