Impfbuchkontrollen werden durchgeführt
Weitere Masern-Fälle im Ortenaukreis

Das Gesundheitsamt im Ortenaukreis führt jetzt Impfbuchkontrollen durch.  | Foto: Symbolfoto: huntlh/Pixabay
  • Das Gesundheitsamt im Ortenaukreis führt jetzt Impfbuchkontrollen durch.
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Ortenau (st). Im Ortenaukreis sind weitere Fälle von Masernerkrankungen aufgetreten. Das Gesundheitsamt des Ortenaukreises bestätigt die Erkrankung von zwei Personen in einer Grundschule und einem Gymnasium im Großraum Oberkirch. „Um eine Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern, wurden heute Impfbuchkontrollen in den jeweiligen Einrichtungen durchgeführt und die Eltern über den Impfstatus ihres Kindes informiert“, sagt Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau.

Impfstatus prüfen

Da dem Gesundheitsamt weitere erkrankte Personen aus verschiedenen Städten des Ortenaukreises gemeldet wurden, fordert das Gesundheitsamt alle Bürger dringend auf, ihren Impfstatus zu überprüfen. „Wir bitten insbesondere Personen, die in einer medizinischen Einrichtung oder in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten, ihre Impfpässe zu kontrollieren und bei fraglicher Immunität sich von ihrem Hausarzt beraten zu lassen. Dieser kann feststellen, ob eine Immunität vorliegt“, so Bressau.

Gemeinschaftseinrichtungen sind tabu

Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Personen, die an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind, keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen oder dort tätig sein. Wurden Masern diagnostiziert, können die Betroffenen erst nach Abklingen der Symptome, frühestens jedoch fünf Tage nach Auftreten des Hautausschlags die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. „Durch die Kontrolle der Impfbücher werden nun solche Personen ermittelt, die ein Ansteckungs-Risiko haben“, so Bressau. „Das betrifft ungeimpfte Personen, bei denen weder ein ärztliches Attest über eine durchgemachte Masernerkrankung noch ein Immunitätsnachweis in Form eines Antikörpertiters vorliegt.“ Die Personen dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz eine Gemeinschaftseinrichtung für die Dauer der Inkubationszeit von 21 Tagen nicht besuchen. „In den vorliegenden Fällen ist dies bis einschließlich 18. Februar der Fall“, so Bressau. Das Gesundheitsamt informiert die betroffenen Eltern und bittet um entsprechende Mitarbeit.

Hochansteckend

Masern werden von Viren ausgelöst und sind hochansteckend. Die Erkrankung beginnt mit Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung. Nach einigen Tagen tritt ein Hautausschlag auf, der typischerweise im Gesicht und hinter den Ohren beginnt. Er bleibt für etwa fünf Tage bestehen, danach kann sich die Haut schuppen. Es kann zu schweren Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Durchfall, Bronchitis und Lungenentzündung kommen. Im Anschluss an die akute Erkrankung besteht eine mindestens sechs Wochen dauernde Abwehrschwäche. Eine durchgemachte Masernerkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität.

Schulen und Kindergärten informieren

Sollten die oben genannten Symptome auftreten, empfiehlt das Gesundheitsamt, umgehend den Kinder- oder Hausarzt zu kontaktieren. Patienten sollten sich telefonisch anmelden und dabei den Verdacht auf Masern mitteilen. Bei Kindern sollten Schule und Kindergarten sofort informiert werden.
„Vorbeugend kann gegen Masern geimpft werden“, rät die Gesundheitsamtsleiterin. Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt die Schutzimpfung ab dem 11. Lebensmonat, für einen vollen Impfschutz sind bei Kindern zwei Impfungen im Mindestabstand von vier Wochen nötig. Bei Impfung im Erwachsenenalter genügt eine Impfung.

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