Versammlungsverbot

Beiträge zum Thema Versammlungsverbot

Lokales

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Versammlungsverbot in Privaträumen konkretisiert

Kehl (st). Die Regelung des Versammlungsverbots ist noch einmal konkretisiert worden: Es bleibt dabei, dass sich im öffentlichen Raum nur zwei Personen treffen dürfen; bei privaten Zusammenkünften in Wohnungen sind Ansammlungen von bis zu fünf Personen zulässig, schreibt die Stadt Kehl in einer Pressemitteilung. Oberbürgermeister Toni Vetrano ruft jedoch weiterhin dazu auf, auch die privaten Kontakte auf ein Minimum zu beschränken: „Auch wenn Angehörige oder Freunde zu Besuch kommen, ist die...

  • Kehl
  • 24.03.20
Lokales

Kehl will Gaststätten streng kontrollieren
Versammlungsverbot greift ab vier Personen

Kehl (st). Das Land Baden-Württemberg verschärft die bereits geltenden Regelungen noch weiter: Schon wenn mehr als drei Menschen zusammentreffen, gilt dies als Versammlung – das hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seiner Pressekonferenz am Freitagnachmittag angekündigt. Ausnahmen bestehen für Familien, die in einem Haushalt zusammenleben. Das Versammlungsverbot wird vom Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Kehl weiterhin streng kontrolliert; auch Verstöße gegen die von der Stadt dieser...

  • Kehl
  • 20.03.20
Polizei
Polizeipräsident Reinhard Renter | Foto: PP OG

Polizei greift durch
Kein Verständnis für feiernde Jugendliche

Ortenau (st) Trotz vielfacher Appelle und entgegen der bestehenden Verordnung der Landesregierung im Zusammenhang mit der exponentiellen Verbreitung des Corona-Virus kommen vor allem Jugendliche und junge Erwachsene weiterhin präsidiumsweit in Personengruppen zusammen. Zum Teil wird auf Schulhöfen, Grillplätzen und in Parkanlagen gefeiert. Die Beamten der Polizeireviere des Polizeipräsidiums Offenburg mussten in der Nacht von Donnerstag auf Freitag in Baden-Baden, Bühl, Durmersheim, Kehl, Lahr,...

  • Ortenau
  • 20.03.20
Lokales
Foto: LRA

Versammlungsverbot auch für Hochzeiten und Beerdigungen
Wer sich in Grüppchen trifft, begeht eine Straftat

Kehl (st). Picknick mit Bekannten im Garten der zwei Ufer, Eisschlecken im Freundeskreis auf dem Marktplatz, abendliche Party auf öffentlichen Plätzen – all das ist in diesen Tagen ebenso verboten wie das Basketballspielen auf dem Roten Platz. Mit der Notverordnung des Landes vom Mittwoch ist auch ein Versammlungsverbot in Kraft getreten. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Straftat und wird angezeigt. Die Polizeibehörde der Stadt und die Landespolizei machen entsprechende Kontrollen. Die...

  • Kehl
  • 19.03.20
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