Kontrollen beim Verkauf
Umgang mit Silvesterkrachern und Feuerwerkskörpern
Ortenau (st) In diesem Jahr ist der Verkauf von Kleinfeuerwerken von Donnerstag,bis Samstag, 29 bis 31. Dezember, erlaubt. Gezündet werden dürfen diese Feuerwerksartikel nur an Silvester und am 1. Januar, wie das Landratsamt Ortenaukreis mitteilt. Gefährliches Spielzeug „Silvesterkracher und andere Feuerwerkskörper sind kein ungefährliches Spielzeug. Die oft überschwängliche Stimmung sollte niemanden dazu verleiten, unsachgemäß oder leichtsinnig zu handeln“, warnt Julia Morelle, Leiterin des...